Am 02. Februar hat der Bundesrat zwei Öffnungsszenarien bei den Kantonen in Konsultation gegeben. Die ersten Kantone haben ihre Entscheide nun öffentlich gemacht. Die Tendenz zeigt: Die Kantone wollen möglichst schnell lockern.
Die kantonalen Stellungnahmen im Überblick:
Im Epidemiengesetz zur besonderen Lage ist festgelegt, dass der Bund die Kantone anhören muss, bevor er Massnahmen anordnet. Die Haltung der Kantone ist aber nicht bindend für die Entscheidungen des Bundesrates. Die Kantone haben bis heute, 9. Februar, Zeit, zu debattieren und ihren Entscheid dem Bundesrat mitzuteilen. Dieser will sich voraussichtlich am 16. Februar beraten.
Variante 1: Die Massnahmen werden auf einen Schlag per 17. Februar aufgehoben, inkl. der Zertifikatspflicht. Massnahmen in Gesundheitseinrichtungen – wie Alters- und Pflegeheimen oder Spitälern – werden weiterhin aufrechterhalten bleiben.
Der Bundesrat hält Variante 1 dann für angezeigt, sobald die Omikron-Welle ihren Höhepunkt überschritten hat.
Variante 2: Die Massnahmen werden in zwei Stufen aufgehoben. In einem ersten Schritt würde per 17. Februar 2022 die Zertifikatspflicht gelockert – aber nicht ersatzlos aufgehoben. Sobald die epidemiologische Situation es erlaube, sollen in einem zweiten Schritt die restlichen Schutzmassnahmen fallen.
Ein schrittweises Vorgehen sei zu kompliziert für die Bevölkerung, schreibt die Glarner Regierung an den Bundesrat – und bevorzugt deshalb Variante 1. Auch für Variante 1 plädiert Zug: Es sei «nicht nachvollziehbar, wenn beispielsweise in Diskotheken keine Maskenpflicht mehr gilt, im öffentlichen Verkehr jedoch schon», schreibt die Regierung. Obwalden und Basel-Landschaft sind ebenfalls für Variante 1.
Die Bündner Regierung bevorzugt die Variante 1 des Bundesrates. «Eine weitere Maskenpflicht im ÖV und im Detailhandel sehen wir nicht», sagt der Regierungspräsident des Kantons, Marcus Caduff.
Nidwalden ist ebenfalls für Variante 1, will indessen noch weiter gehen als der Bund: Positiv Getestete sollen nur in Isolation, wenn sie Symptome haben.
Es sei «offensichtlich, dass das Zertifikat in der aktuellen Phase keinen relevanten Beitrag an die Eindämmung der Virusausbreitung» leiste, meldet die Berner Regierung. Sie spricht sich darum tendenziell für Variante 1 aus – und schiebt ein «Aber» nach. Bern unterstützt die Variante 1, sofern die Maskenpflicht im ÖV, im Detailhandel sowie in staatlichen Dienstleistungsbetrieben weitere drei bis vier Wochen in Kraft bleibe. Auch der Kanton Schaffhausen spricht sich für dieses Vorgehen aus. Sollten die Fallzahlen und Hospitalisationen allerdings nicht deutlich abnehmen, bevorzuge die Regierung von Schaffhausen Variante 2.
Zürich will die Maskenpflicht ebenfalls beibehalten im ÖV, im Detailhandel und für staatliche Dienstleistungsbetriebe – allerdings befristet bis Ende Februar. Kantonale Massnahmen in Gesundheitseinrichtungen wolle der Kanton beibehalten, auch wenn der Bundesrat sämtliche Massnahmen aufhebe.
Der Kanton Solothurn befürwortet Variante 1, knüpft diese aber an die Voraussetzung, dass die Maskenpflicht im ÖV während einer Übergangszeit aufrechterhalten bleibe. Auch der Kanton Uri spricht sich für dieses Vorgehen aus, da im ÖV «viele Personen in einem engen und längeren Kontakt miteinander sein können». Die gleiche Position nehmen die Kantone Luzern und Schwyz ein.
Die vier Ostschweizer Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden sprechen sich ebenfalls für die Variante 1 mit Maskenpflicht im ÖV aus – allerdings nur unter der Bedingung, dass die Hospitalisationen und die belegten IPS-Plätze am 16. Februar verglichen mit den Zahlen vom 2. Februar stabil geblieben oder gesunken seien. Sollte dies nicht der Fall sein, bevorzugten sie Variante 2.
«Variante 1, aber» bevorzugt auch Freiburg – «aber» bezieht sich dabei zusätzlich darauf, dass im Kulturbereich «für eine Übergangszeit» weiterhin eine Maskenpflicht gelten solle.
Für die zögerliche Variante 2 hat sich bisher lediglich der Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Öffnungsschritte sollen «mit Vorsicht umgesetzt werden, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei», schreibt die Regierung. Ähnlich äusserte sich der Kanton Jura.
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(yam)
Jeder, der nun ein Problem damit hat, im ÖV eine Maske zu tragen, sollte einen Arzt aufsuchen, da die Atemmotorik wohl stark beschädigt ist.
Hoffe einfach dass die Situation in den Spitälern stabil bleibt aber freue mich auch, dass die Freiheit für alle langsam zurückkehrt und die Spaltungen in der Gesellschaft hoffentlich wieder kleiner werden.