Der Bundesrat hat vor zwei Wochen seine Teststrategie angepasst und in diesem Rahmen auch die Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz geändert. Ab Montag 8. Februar gelten neu folgende Regeln:
Flugzeugpassagiere müssen immer einen negativen PCR-Test vorweisen. Der Test darf beim Einsteigen in das Flugzeug und an der Grenze nicht älter als 72 Stunden sein, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage von CH Media mitteilt.
Bei der Einreise werden ausschliesslich PCR-Tests akzeptiert, also keine Antigen-Schnelltests. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und Reisende, die aus dem Grenzgebiet via Zug, Bus oder Schiff in die Schweiz kommen.
Wer nicht aus einem Grenzgebiet in die Schweiz einreist, muss zusätzlich zum negativen Testresultat ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen. Dies gilt sowohl für die Einreise mit Flugzeug als auch mit Zug, Bus oder Schiff.
Die SBB teilt auf Nachfrage von CH Media mit, dass sie Bahnreisende vor der Einreise in die Schweiz über Lautsprecherdurchsagen oder mündlich über die Massnahmen informiert. Auch auf dem Online-Fahrplan gebe es einen entsprechenden Reisehinweis. Zudem können Reisende das Formular auch von Kundenbegleitern beziehen, wenn sie es nicht online ausfüllen können, so die SBB weiter.
Grenzgänger müssen das Formular dagegen nicht ausfüllen. Sie sind jedoch verpflichtet, ihre Grenzgängerbewilligung vorzuweisen, wenn sie dazu aufgefordert werden, wie die Eidgenössische Zollverwaltung auf Anfrage mitteilt.
Durchreisende, welche die Absicht haben, direkt in ein anderes Land weiterzureisen, müssen ebenfalls kein Formular ausfüllen.
Anders sieht es für Reisende aus, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisen wollen. Diese sind auf der BAG-Liste der Risikoländer aufgeführt.
Einreisende müssen in diesem Fall immer einen Negativ-Test und das elektronische Einreiseformular vorweisen sowie für zehn Tage in Quarantäne. Dabei heben weder ein negatives Testresultat noch eine Covid-19-Impfung die Quarantänepflicht auf.
Ein negatives Testresultat gebe bei der Einreise keine Gewissheit, dass keine Infektion vorliege, schreibt das BAG dazu auf Anfrage von CH Media. So könnte am Testtag selber noch keine Ansteckung ersichtlich sein. Deshalb sei die Quarantäne als zweite Schutzmassnahme erforderlich, so das BAG weiter.
Allerdings besteht neu die Möglichkeit, die Reisequarantäne ab dem siebten Tag zu verkürzen, sofern ein zweiter negativer Corona-Test vorliegt. Dies aber nur, wenn die kantonalen Behörden dem zustimmen. Zudem müssen die Kosten für den Test selber getragen werden. (aargauerzeitung.ch)
(aargauerzeitung.ch)