Seit der Einführung der Zertifikatspflicht hat sich das Testangebot in der Schweiz vervielfacht. Bald steht an jeder Ecke und vor jedem Club ein Testcenter. Und weil seit dem 11. Oktober die Tests selbst bezahlt werden müssen, entscheiden oft die Kosten über den Teststandort. Die Anbieter unterbieten einander gegenseitig mit günstigen Preisen. In Bern zahlt man zum Beispiel bei einem privaten Testanbieter lediglich elf Franken für einen Antigen-Schnelltest.
Doch mancherorts kommen Zweifel und Kritik an der Durchführung der Coronatests auf. Gegenüber CH Media sagte die St. Galler Kantonsärztin, Danuta Zemp, bereits Ende September: «Das ist ein Wildwuchs, der da entstanden ist.» Es gehe gar nicht, dass zwischen Stühlen und Bänken Coronatests durchgeführt würden. Befürchtet wird, dass die günstigen Angebote der Qualität der Tests abträglich seien.
Der Kanton St. Gallen hat reagiert. Er schickt Inspektoren los, die kontrollieren, ob die Vorschriften eingehalten werden. So dürfen Tests beispielsweise nur von medizinischem Personal durchgeführt werden, und ein Arzt oder eine Apothekerin muss die Verantwortung tragen für das Testzentrum. Das heisst, die verantwortliche Person muss anwesend sein oder «innert nützlicher Frist» vor Ort erscheinen können und jederzeit sofort erreichbar sein.
Diese Vorgaben werden in St. Gallen nicht überall eingehalten, wie der Kanton mitteilt:
Diese betreffen meist die Ausbildung und Schulung des Personals, die Infrastruktur oder die Berufsausübungsbewilligung der fachlich verantwortlichen Person. Die betroffenen Testcenter werden auf die Mängel hingewiesen und rund zehn Tage später erneut kontrolliert. Sind dann noch immer Mängel vorhanden, könne dies zu einem sofortigen Betriebsverbot führen.
Längst nicht alle Kantone schauen den Testanbietern so genau auf die Finger wie die Ostschweizer. So teilt der Kanton Aargau beispielsweise mit, dass die Abteilung Gesundheit «in den nächsten Wochen» überprüfen werde, «ob die unabhängigen Testcenter die Anforderungen erfüllen». Bis anhin wurde also noch kein Testanbieter kontrolliert. Ähnlich im Kanton Basel-Stadt. Dieser lässt verlauten, dass künftig Kontrollen durchgeführt würden.
Im Kanton Bern finden zwar Kontrollen statt, aber nur, wenn «das Gesuch Hinweise liefert, dass die Standards nicht eingehalten werden können oder wir entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung erhalten».
Anders im Kanton Zug: «Wir prüfen regelmässig und auch an Ort und Stelle, ob die geltenden Vorschriften bei den verschiedenen Testanbietern eingehalten werden», sagt Kantonsarzt Rudolf Hauri. Bei «gewichtigen Mängeln» könne den Testcentern die Tätigkeit per sofort untersagt werden. Dies wurde bereits in einem Fall gemacht.
«Bei einer wiederholten Kontrolle des Testcenters wurden Mängel festgestellt, die der Anbieter umgehend hätte beheben sollen. Bei einer Nachkontrolle wurde jedoch festgestellt, dass nur gewisse Mängel beseitigt wurden und nicht alle benötigten Unterlagen vorhanden waren», schreibt die Zuger Gesundheitsdirektion auf Anfrage.
Im Kanton Luzern erteilt die Dienststelle für Gesundheit und Sport die Zulassung für die privaten Testcenter. Im Rahmen der verfügbaren Ressourcen würden Stichproben durchgeführt, ob die Testcenter die Anforderungen erfüllen, sagt Dienststellenleiter David Dürr. Bis jetzt habe der Kanton nur geringfügige Mängel festgestellt, die bei den Nachkontrollen nicht mehr angetroffen worden seien.
Noch hat es in den Kantonen erst wenige Schliessungen von Testcentern gegeben. Das könnte sich aber bald ändern, wie der Kanton Bern mitteilt: «Es gab wohl auch deshalb keine Schliessungen, weil wir keine konkreten, verschriftlichten Vorgaben und Standards hatten, auf die wir hätten verweisen können und deren Nichteinhaltung zu einer Schliessung hätte führen können.» So ähnlich dürfte die Lage auch in den anderen Kantonen sein.
Einheitliche Regeln zum Betrieb der Testcenter gibt es zwar, doch sie werden unterschiedlich interpretiert. So ist in gewissen Kantonen - beispielsweise in St. Gallen oder Luzern - vorgeschrieben, dass nur medizinisches Fachpersonal Tests durchführen darf.
In Bern hingegen reicht es, wenn das Personal, das die Proben entnimmt, eine Schulung gemacht hat. Der Kanton Zürich hat zudem festgelegt, dass eine Ärztin oder ein Apotheker maximal zehn Teststellen betreiben darf. Nur so könne sichergestellt werden, dass sämtliche Bestimmungen eingehalten werden.
Die im Vergleich zu Apotheken oder Spitälern teils sehr tiefen Preise der privaten Anbieter rufen auch den Schweizerischen Apothekerverband auf den Plan: «Wir haben viel höhere Fixkosten als die privaten Testcenter und können allein deshalb kaum so tiefe Preise anbieten», sagt Yves Zenger, Sprecher des Schweizerischen Apothekerverbandes.
Es sei Sache der Behörden, sicherzustellen, dass diese Dumpingangebote nicht der Qualität abträglich seien. So steht es auch in der Verordnung des Bundes: «Die Kantone sind zuständig für die Kontrolle in den Einrichtungen.» (aargauerzeitung.ch)
Das ist eindeutig Betrug.