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Coronavirus

Reha Zentren Zürich: Besuchsregelung nur für Geimpfte wurde gelockert

Patientin, Visitor, Hospital,
Die Corona-Pandemie hat den Besuch von Angehörigen in Spitälern oder Kliniken erschwert. Bild: Shutterstock

Doch keine Impfpflicht bei Besuch in Reha-Klinik: Geschäftsleitung krebst zurück

Nur wer vollständig geimpft ist, dürfe Patientinnen und Patienten in den Zürcher RehaZentren besuchen. Das teilte die Geschäftsleitung am Montag auf der Webseite mit. Nach viel Kritik und nur einem Tag wurde die Besuchsregelung gelockert.
19.05.2021, 16:53
Helene Obrist
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Knapp 29 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer wurden mindestens einmal gegen Covid-19 geimpft. Mit der fortschreitenden Verimpfung der Bevölkerung stellt sich zunehmend auch die Frage, wie mit Personen umgegangen werden soll, die sich nicht impfen können oder wollen.

Besonders damit beschäftigen müssen sich Gesundheitseinrichtungen: Sie müssen nicht nur die vulnerablen Patientinnen und Patienten schützen, sondern auch das Gesundheitspersonal. Dazu gehören auch die Zürcher RehaZentren mit Standorten in Wald, Davos und Zürich.

Seit Ende November galt in den Zentren ein generelles Besuchsverbot. Die Geschäftsleitung lockerte dieses Verbot Anfang dieser Woche. Wer vollständig geimpft sei und dies am Eingang auch nachweisen können, dürfe Patientinnen und Patienten der Zentren für eine Stunde besuchen, hiess es auf der Webseite.

Die Besuchsregelung vom Montag, 17. Mai 2021.
Die Besuchsregelung vom Montag, 17. Mai 2021. bild: screenshot/14.05.2021

Rote Linie überschritten

Die Änderung der Besuchsregelung machte schnell die Runde. Bereits am Montag reichten drei Kantonsräte einen parlamentarischen Vorstoss an den Zürcher Regierungsrat ein. Eine rote Linie sei überschritten, heisst es im Schreiben. «Die Zürcher RehaZentren haben damit einen versteckten Impfzwang eingeführt, der so nicht hinnehmbar ist.»

Offenbar blieb es nicht nur bei der Kritik aus der Politik. Bereits einen Tag später krebste die Geschäftsleitung zurück und passte die Besuchsregelung nach nur einem Tag an. Neu darf auch zu Besuch kommen, wer einen negativen PCR-Test vorweisen kann, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Die angepasste Besuchsregelung vom Mittwoch, 19. Mai 2021.
Die angepasste Besuchsregelung vom Mittwoch, 19. Mai 2021.bild: screenshot/19.05.2021

Auf die Frage, warum die Besuchsregelung nicht von Anfang an so gestaltet wurde, sagt eine Sprecherin der Zürcher RehaZentren: «Das seit Monaten bestehende Besuchsverbot ist belastend für unsere Patientinnen und Patienten. Wir haben deshalb den Versuch unternommen, wenigstens geimpften Personen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Angehörigen zu besuchen.» Die neue Regelung sei jedoch nicht nur auf Lob, sondern auch auf Kritik von Bürgerinnen und Bürgern gestossen, die die Regelung als diskriminierend empfunden hätten.

Regeln gegen den Wildwuchs

Erika Zahler, SVP-Kantonsrätin und eine der Unterzeichnerinnen des kritischen Vorstosses, zeigt sich auf Anfrage von watson erfreut über die Anpassung: «Das ist sicherlich ein positives Signal. Nichtsdestotrotz wollen wir, dass der Regierungsrat diesem Wildwuchs einen Riegel schiebt.» Für Zahler ist klar: Für Kliniken wie die Zürcher RehaZentren, die auf der Spitalliste sind und vom Kanton finanziell unterstützt werden, braucht es «eine einheitliche, klare und nicht-diskriminierende Besuchsregelung.» «Es darf nicht noch einmal passieren, dass solche merkwürdigen Regelungen publiziert werden.»

Auch Mitunterzeichner und EDU-Kantonsrat Erich Vontobel hält die eingereichte, aber von der Kantonsregierung noch nicht beantwortete Anfrage für weiterhin relevant: So soll der Regierungsrat beispielsweise darlegen, wie er sich zur grundsätzlichen Problematik stellt, «Bevölkerungsgruppen aufgrund eines Gesundheitsmerkmals unterschiedlich zu behandeln, indem Grundrechte eingeschränkt werden».

Mit Material der sda

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So wird in Luzern geimpft
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So wird in Luzern geimpft
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quelle: keystone / urs flueeler
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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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s.johannson
19.05.2021 19:06registriert September 2016
Ich konnte meinen Vater in einer Aargauer Reha nur mit 2x impfen oder Negativtest besuchen. Hab ich halt denn schnelltest zwei mal über mich ergehen lassen weil ich mich noch nicht impfen lassen konnte (ich war die einzige der Familie, die ihn in 6 Wochen besucht hat) . So find ich die Massnahmen absolut ok, auch wenns für die Patienten nicht lässig ist. Immerhin gibts die Alternative mit den Tests.
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Pbel
19.05.2021 18:48registriert April 2017
Da werden auch Patienten nach Transplantationen gepflegt, die sich zum Teil noch nicht haben impfen lassen können. Da finde ich ein wenig Vorsicht schon angemessen.
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Test of the test
19.05.2021 21:12registriert Juli 2019
"... wie mit Personen umgegangen werden soll, die sich nicht impfen können oder wollen."

Sorry, diese beiden Gruppen in einem Satz gleichzusetzen, finde ich auch etwas unsensibel. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen *können*, werden nämlich genau von den Leuten, die sich nicht impfen lassen *wollen*, in Gefahr gebracht.

Und die SVP kommt gleich wieder mit der Impfzwang-Keule, wenn man versucht, den Kranken in der Reha unter Berücksichtigung eines maximalen Schutzes etwas Normalität zurückzugeben. Auf deren Rücken Populismus betreiben ist rücksichtslos und beschämend.
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