Übergang zur längerfristigen Hilfe im Fall Crans-Montana
Nach der Soforthilfe nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana VS folgt nun wie gesetzlich vorgesehen der Übergang zur längerfristigen Hilfe. Dies bedeutet, dass künftig die finanziellen Verhältnisse der Opfer massgebend sind, wie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren am Dienstag mitteilte.
Nach der Brandkatastrophe folgte die Phase einer niederschwelligen Soforthilfe. Das heisst dass die Opferhilfestellen bis heute alle Gesuche der anerkannten Opfer um finanzielle Unterstützung bei den im Gesetz vorgesehenen Ausgaben wie Unterbringung, Transport und rechtliche Unterstützung gutgeheissen hätten.
Aufgrund des Ausmasses der Brandkatastrophe wurde die Phase der Soforthilfe auf drei Monate bis zum 31. März verlängert, wie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) schreibt. Normalerweise sei die Frist beispielsweise für die Unterbringung auf 35 Tage beschränkt.
Nun folge der Übergang zur längerfristigen Hilfe. Dies habe zur Folge, dass künftig die finanziellen Verhältnisse der Opfer massgeblich für die Unterstützungsleistungen seien. Die Opferhilfe komme zudem nur subsidiär zum Tragen, wenn das vorrangige Leistungssystem über Unfall- oder Krankenversicherung, Haftpflicht und dergleichen nicht greife.
Im Fall von Crans-Montana sei die Überprüfung des Subsidiärprinzips aufgeschoben worden, heisst es. Die Opferhilfestellen würden dies nun nachholen und sich die Kosten von den Versicherungen zurückerstatten lassen.
Soforthilfe für Hospitalisierte läuft weiter
Opfer, die am 31. März noch immer hospitalisiert sind, haben bis zu ihrer Entlassung weiterhin Anspruch auf Soforthilfe, namentlich für die Unterbringung und die psychologische Hilfe.
Die Opfer der Brandkatastrophe wurden gemäss Communiqué am Dienstag über Einzelheiten und die weitere Begleitung durch die Opferhilfestellen informiert. (sda)
