CVP-Nationalrätin Kathy Riklin hat sich bei der Ombudsstelle des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) über die politische Berichterstattung beschwert, konkret über die angebliche Bevorzugung der Zürcher SP-Regierungsratskandidatin Jacqueline Fehr. Allerdings vergeblich: Die Ombudsstelle erachtet Riklins Beschwerde als unberechtigt.
Die Zürcher CVP-Nationalrätin kritisierte, dass Fehr sowohl in der «Rundschau» als auch in der «Arena» eine Plattform erhalten habe. In der «Rundschau» war sie zum Thema Asylpolitik zu Gast, in der «Arena» bei der Diskussion über die Homo-Ehe.
Die anderen Zürcher Regierungsratskandidatinnen Silvia Steiner (CVP) und Carmen Walker Späh (FDP) seien damit benachteiligt worden, fand Riklin. Die stellvertretende SRF-Ombudsfrau teilt die Kritik jedoch nicht, wie aus einer Mitteilung vom Dienstagabend hervorgeht.
Dass Fehr in die beiden Sendungen eingeladen wurde, bezeichnete die Ombudsfrau als naheliegend. Schliesslich habe sich die Politikerin seit langem auf nationaler Ebene mit den jeweiligen Themen befasst. SRF bemühe sich sehr, die mediale Präsenz der Parteien und Kandidierenden fair zu gestalten.
Die bürgerlichen Regierungsratskandidaten waren seit Anfang Jahr gemäss Angaben des SRF zudem häufiger in Informationssendungen präsent gewesen als Fehr. Sie sei gegenüber den anderen Kandidierenden somit nicht bevorzugt worden.
Geschadet hat die angebliche Benachteiligung den bürgerlichen Kandidatinnen im Übrigen keineswegs: Neben Fehr wurden am 12. April auch Steiner von der CVP und Walker Späh von der FDP gewählt. (feb/sda)