Im Jahr 2018 sind etwa gleich viele Überwachungsmassnahmen angeordnet worden wie im Vorjahr - trotz neuer Möglichkeiten der Behörden. Insgesamt waren es 7950 Massnahmen.
Die Strafverfolgungsbehörden können zur Aufklärung von schweren Straftaten solche Massnahmen anordnen, der Nachrichtendienst kann dies präventiv tun. Für die Abwicklung ist der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) zuständig.
Angeordnet werden Echtzeitmassnahmen wie das Mithören von Telefonaten oder Mitlesen von E-Mails und rückwirkende Massnahmen. Bei letzteren wird geklärt, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. 2018 wurden 2554 Echtzeitüberwachungen durchgeführt, wie der Dienst ÜPF am Dienstag mittelte. Im Vorjahr waren es 2512 gewesen. Die Zahl der rückwirkenden Überwachungen sank leicht von 5438 im Vorjahr auf 5396.
Gezählt werden grundsätzlich alle Massnahmen, die einen Überwachungsauftrag an eine Fernmeldedienstanbieterin zur Folge haben. In einigen Fällen wird dieselbe Massnahme mehrfach gezählt - zum Beispiel, weil die Fernmeldedienstanbieterin für die Ausführung einer Massnahme zwei Aufträge benötigt.
Der Dienst ÜPF hat deshalb eine neue Zählweise eingeführt. Gemäss dieser wurden im vergangenen Jahr 1676 Echtzeitüberwachungen und 5225 rückwirkende Überwachungen durchgeführt. Auf ein Delikt können weiterhin mehrere Überwachungsanordnungen entfallen. Eine Überwachung wird etwa in 1.5 Prozent aller Delikte angeordnet. Bei gemeingefährlichen Verbrechen und Vergehen sind es 7.9 Prozent, bei Betäubungsmitteldelikten 3.6 Prozent.
Gestiegen ist im vergangenen Jahr die Zahl der Notsuchen nach vermissten Personen, und zwar um 5 Prozent auf 651. Sechs Mal wurde nach entflohenen Häftlingen gefahndet.
Seit dem 1. März 2018 stehen den Strafverfolgungsbehörden neue Instrumente zur Verfügung. Das revidierte Überwachungsgesetz BÜPF erlaubt ihnen, Staatstrojaner (GovWare) in Computer einzuschleusen. Auch IMSI-Catcher können eingesetzt werden. Diese werden vor allem zum Orten von Handys verwendet.
Einsätze von GovWare werden statistisch erst erfasst, wenn sie abgeschlossen sind. Das soll verhindern, dass Ermittlungen gefährdet werden. Im Jahr 2018 wurden noch keine abgeschlossenen Einsätze mit GovWare verzeichnet. Besondere technische Geräte wie IMSI-Catcher kamen 84 Mal zum Einsatz.
Die Statistik gibt neu auch Auskunft über die Überwachungen des Nachrichtendienstes. Dieser darf seit September 2017 Überwachungen anordnen. Im Jahr 2018 ordnete er insgesamt 422 Überwachungen an, gemäss neuer Zählweise 388.
Der Nachrichtendienst selber gibt jeweils die Zahl der Fälle an und nicht jene der Überwachungen. Spricht er beispielsweise von 10 Überwachungsfällen und der Dienst ÜPF von 400 Überwachungen, bedeutet das, dass pro Fall 40 Überwachungsmassnahmen angeordnet wurden.
Die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst entrichteten im Jahr 2018 rund 12 Millionen Franken Gebühren, etwas weniger als im Vorjahr. Den mitwirkungspflichtigen Fernmeldedienstanbietern vergütete der Dienst ÜPF Entschädigungen in der Höhe von rund 6.5 Millionen Franken.
Der Dienst ÜPF blieb auf mehr Kosten sitzen: Die Differenz ist laut der Mitteilung im Vergleich zum letzten Jahr um 1.5 Millionen Franken auf rund 5.5 Millionen Franken gestiegen. Der Kostendeckungsgrad lag bei 49 Prozent.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte vor kurzem gewarnt, Polizei und Staatsanwaltschaften könnten in Zukunft häufiger auf Telefon- und Internetüberwachung verzichten - zum einen wegen der zunehmend verschlüsselten Kommunikation, zum anderen wegen der Kosten.
Um den anvisierten Kostendeckungsgrad von 70 Prozent zu erreichen, seien massive Gebührenerhöhungen notwendig, schrieb die EFK. Aus ihrer Sicht ist es aber fraglich, ob diese tatsächlich realisiert werden können. Die bereits erfolgten Erhöhungen waren auf breite Ablehnung gestossen. Die EFK empfahl daher, das Ziel eines Kostendeckungsgrades von 70 Prozent zu überprüfen. (sda)
Wie machen die das?
Senden die eine email, sie haben in Afrika eine Goldmine geerbt, oder kommt der via elektronische Steuererklärung rein?