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Bundesrat: Schweizer Covid-Zertifikat startet ab Montag – alle Infos

Covid-Zertifikate starten ab Montag – das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen

04.06.2021, 14:0005.06.2021, 08:12
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Die Ausstellung des Covid-Zertifikats für geimpfte, genesene und getestete Personen startet planmässig im Juni. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2021 die Verordnung über die Covid-Zertifikate verabschiedet. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Ausstellung von Zertifikaten. Neben deren Form und Inhalt regelt sie auch die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen bei der Ausstellung, die Vorgaben für die Überprüfung und die Kompatibilität der Zertifikate mit dem «EU Digital COVID Certificate». Die Verordnung tritt am 7. Juni 2021 in Kraft.

Papier und elektronisch

Die Zertifikate werden sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form ausgestellt. Beide Varianten enthalten die Zertifikatsangaben in lesbarer Form sowie fälschungssicher in einem QR-Code, versehen mit einer elektronischen Signatur des Bundes. Diese erlaubt eine sichere Überprüfung des Zertifikats, ohne dass dabei Personendaten übermittelt oder gespeichert werden. Damit die Systeme für die Covid Zertifikate einen hohen Grad an Sicherheit aufweisen, werden diese zurzeit im Rahmen eines Public Security Tests durch Fachleute und interessierte Personen einem Härtetest unterzogen. Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgestellt werden und spätestens Ende Juni der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Schweizer Covid-Zertifikat kommt aufs Smartphone.
Bild: watson

Bund zusammen mit Kantonen

Die Kantone definieren, welche Institutionen des Gesundheitswesens Covid-Zertifikate ausstellen dürfen. Sie bezeichnen Fachpersonen (aus Impfzentren, Testzentren, Spitälern, Arztpraxen, Apotheken etc.) als Ausstellerinnen und Aussteller, die geimpften, genesenen und negativ getesteten Personen auf Antrag ein Zertifikat ausstellen.

Der Bund stellt ein System für die Ausstellung, die Überprüfung und den Widerruf von Covid-Zertifikaten zur Verfügung. Dieses System ermöglicht die Anbindung bestehender IT-Systeme (z. B. Impf- und Testsysteme), sodass auch eine digitale Ausstellung möglich ist. Er begleitet die Kantone bei der Einführung der Lösung und den damit verbundenen organisatorischen Anpassungen.

Aufbewahrung und Prüfung von Covid-Zertifikaten

Das System beinhaltet unter anderem eine Aufbewahrungs-App, die «COVID Certificate App», und eine Prüf-App, die «COVID Certificate Check App». Beide Apps werden in den offiziellen App Stores von Google und Apple kostenlos zur Verfügung stehen. In der «COVID Certificate»-App können Inhaberinnen und Inhaber ihr Covid-Zertifikat digital mitführen und vorweisen. Das Covid-Zertifikat in der App ist dem Papierzertifikat gleichgestellt. Mit der «COVID Certificate Check»-App lassen sich Covid-Zertifikate auf Papier oder in der «COVID Certificate»-App prüfen: Dabei sieht die prüfende Person lediglich den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und die Gültigkeit des Covid-Zertifikats.

Datenschutz und EU-Kompatibilität

Das vom BIT zur Verfügung gestellte Zertifikatssystem trägt den Anliegen des Datenschutzes Rechnung. Personendaten werden nicht zentral bei der Bundesverwaltung gespeichert. Die für die Signierung des Zertifikates benötigten persönlichen Daten werden vom System des Bundes gelöscht, sobald das Zertifikat generiert und übermittelt wurde. Die Lösung des Bundes ist zudem mit dem von der EU vorgesehenen System «EU Digital COVID Certificate» kompatibel und ermöglicht die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate.

Coronavirus: Verordnung zum Covid-Zertifikat

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Coronavirus: Verordnung zum Covid-Zertifikat
quelle: admin.ch
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Schrittweise Einführung ab dem 7. Juni 2021

Die Covid-19-Verordnung Zertifikate tritt am 7. Juni 2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird das System schrittweise eingeführt und steht bis Ende Juni 2021 schweizweit bereit. Die Grundlage für die Verordnung bildet der Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes, der dem Bundesrat die Kompetenz gibt, die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid 19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses festzulegen. Nicht Gegenstand der Verordnung ist, unter welchen Umständen ein Covid-Zertifikat vorgewiesen werden muss, um beispielsweise eine Veranstaltung zu besuchen, sowie die gegebenenfalls damit verbundene Aufhebung von Einschränkungen. Die Kantone wurden zum Verordnungsentwurf konsultiert und bereits vor der Konsultation über die technischen Aspekte von Covid-Zertifikaten informiert.

(aeg)

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65 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Snowy
04.06.2021 15:14registriert April 2016
Wow.

Komplett digitaler und standardisierter Rollout innerhalb der zeitlich sehr kurzen Frist.
Kein händisches Zutun (und damit Zeit- und Fehlerquelle) ist im ganzen Prozess notwendig.

Bravo BAG und BIT - ich bin beeindruckt.
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Gipfeligeist
04.06.2021 16:26registriert Januar 2016
Wenn das Zertifikat kommt und funktioniert, dann Chapeau!

Jeder der motzt, darf gerne noch einen Corona-Sommer zuhause sitzen. Ich bin derweil erfreut, dass der BR sein Versprechen gehalten hat und wir wieder in den Urlaub können ✌🏼
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arthurshelby
04.06.2021 15:01registriert März 2018
Was ist eigentlich der Unterscheid zwischen dem Zertifikat und dem internationalen, gelben Impfbüchlein? Ist das einfach fälschungssicherer? Und ist das internationale Impfbüchlein äquivalent oder kann man nur noch mit dem Zertifikat reisen?
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