Mobilfunkgeräte müssen bei Notrufen seit Freitag genauere Standortangaben als bisher übermitteln. Das gilt auch bei vom Fahrzeug getätigten Notrufen bei Autounfällen. Dadurch können die Blaulicht-Organisationen ihre Einsätze rascher und effizienter organisieren
Ein Grossteil der aktuell verkauften Smartphones verfügt über eine Satelliten- und WLAN-gestützte Ortungsfunktion, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilte. Die damit ermittelten Standortinformationen müssen nun neu beim Absetzen eines Notrufs automatisch der zuständigen Notrufzentrale übermittelt werden.
So lassen sich die Notrufe auf wenige Meter genau lokalisieren. Die Notrufzentralen müssen über ein Endgerät verfügen, welches die Ortungsfunktion unterstützt.
Moderne Fahrzeuge sind dafür ausgerüstet, bei Unfällen automatisch oder manuell über eine SOS-Taste einen Notruf an die Nummer 112 auszulösen. Neu müssen die vom Bordsystem ermittelten Unfalldaten den Notrufzentralen zur Verfügung stehen. Dazu zählen gemäss Bakom etwa Fahrzeugtyp, Antriebsart oder Fahrtrichtung.
Die Neuerungen gehen auf eine Änderung des Fernmeldegesetzes und der damit verbundenen Fernmeldeverordnung zurück. Ursprünglich hatte sie der Bundesrat auf Anfang Jahr in Kraft setzen wollen. Bei der technischen Umsetzung zeigte sich aber, dass auf dem Markt teilweise keine standardisierten und für die Schweiz geeigneten Lösungen vorhanden waren.
Deshalb verzögerte sich die Inkraftsetzung bis am 1. Juli. Notrufzentralen, welche die vorgeschriebenen Informationen noch nicht empfangen können, müssen ihre Systeme bis Ende 2022 angepasst haben.
(saw/sda)