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Bundesgericht: Swisscom darf Glasfasernetz (noch) nicht ausbauen

Bundesgericht: Swisscom darf Glasfasernetz (noch) nicht ausbauen

Juristische Schlappe für die Swisscom: Laut Bundesgericht überwiegt das öffentliche Interesse an der Sicherung eines monopolfreien Zugangs zu Glasfasernetzen.
29.11.2022, 21:0030.11.2022, 06:48
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Die Swisscom darf ihr Glasfasernetz vorerst nicht mit einer neuen Glasfaser-Technologie ausbauen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Wettbewerbskommission des Bundes (Weko) hatte im Dezember 2020 einen vorsorglichen Stopp verfügt, nachdem sie ein Verfahren gegen das Telekommunikationsunternehmen eingeleitet hatte. Diesen Entscheid bestätigte das Bundesverwaltungsgericht Ende September 2021.

Eine Beschwerde der Swisscom gegen dieses Urteil hat das Bundesgericht in einem am Dienstagabend veröffentlichten Urteil abgewiesen.

Worum gehts?

Die Strategie der Swisscom sieht vor, dass beim Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes nicht mehr das Vierfaser-Modell zum Einsatz kommen soll, sondern ein so genanntes Einfaser-Modell mit Baumstruktur.

Dies hätte für andere Fernmeldeanbieter jedoch zur Folge, dass sie keinen physischen Zugang zu Glasfaserleitungen zwischen der Anschlusszentrale der Swisscom und dem Anschluss einzelner Teilnehmer erhalten könnten.

Das Bundesgericht hatte vorliegend lediglich über die Zulässigkeit der vorsorglichen Massnahme zu entscheiden. Dabei prüft es, ob verfassungsmässige Rechte wie namentlich das Willkürverbot verletzt wurden.

Wie argumentieren die höchsten Schweizer Richter?

Aufgrund einer summarischen Prüfung ist es laut den Lausanner Richtern nicht offensichtlich unhaltbar, für den Ausbau des Glasfasernetzes gestützt auf das Kartellgesetz vorsorgliche Massnahmen anzuordnen.

Gleiches gelte, wenn die Vorinstanz die Voraussetzungen für den Erlass dieser vorsorglichen Massnahme bejaht habe.

Auch sei die Annahme der Vorinstanz nicht willkürlich, dass ohne die getroffene Massnahme ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil für den Wettbewerb drohe. Die Vorkehrung sei zudem zu Recht als verhältnismässig beurteilt worden.

Weiter könne von einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Sicherung eines diskriminierungs- und monopolisierungsfreien Zugangs zu Glasfasernetzen ausgegangen werden, so die Bundesrichter.

Nachdem die Swisscom im Februar 2020 ihre neue Strategie zum Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes bekannt gab, reichte ein Konkurrent eine Anzeige ein. Das Weko-Sekretariat eröffnete im Dezember des gleichen Jahres ein Verfahren.

Wie reagiert die Swisscom?
Der grösste Schweizer Telekomkonzen schreibt in einer Stellungnahme: «Die Weko hat im Dezember 2020 eine Untersuchung zum Glasfaserbau von Swisscom eröffnet und vorsorgliche Massnahmen gegen das Unternehmen verfügt. Diese wurden vom Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2021 bestätigt. Swisscom nimmt das Urteil zur Kenntnis. Um der Blockade des Glasfaserausbaus durch das Verfahren entgegenzuwirken, hat Swisscom bereits im Oktober 2022 entschieden, grösstenteils auf die von der WEKO erlaubte Punkt-zu-Punkt Topologie zu setzen.»

Quellen

(dsc/sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gurgelhals
29.11.2022 22:14registriert Mai 2015
Sehr erfreulich, das. Allerdings auch nicht mehr so überraschend, nachdem die Swisscom diesbezüglich ja bereits vor ein paar Wochen vorsorglich eine Kurskorrektur bei der Ausbaustrategie verkündet und damit faktisch die eigenen unrechtmässigen Monopolgelüste beerdigt hat. Da haben wahrscheinlich die hauseigenen Anwälte der Geschäftsleitung schon etwas früher klar gemacht, dass dieser Plan so gut wie gescheitert ist und man daher besser schon einmal die Segel streicht.
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