Zwei Autos mit Schweizer Nummern und ein Kokain-Coup, der in die Hose ging
Die Sache war sorgfältig geplant, ging an einem Januartag 2022 aber in die Hose. Der Drahtzieher, ein irakischer Staatsangehöriger aus dem Aargau, war in einem Toyota mit Schweizer Kennzeichen in den Niederlanden unterwegs. Auf der Autobahn reiste er beim Grenzübergang Elten nach Deutschland ein.
Hinter ihm fuhr ein zweites Fahrzeug mit Schweizer Nummer. Am Steuer dieses VW Touran sass ein Mann, der «im Auftrag» des Irakers ein Kilo Kokain transportierte. Die Ware war «in einem Ablagefach im Fussraum der hinteren Sitzbank versteckt». So steht es in einem Entscheid des Schweizer Bundesstrafgerichts, das sich auf einen Haftbefehl des Amtsgerichts im deutschen Kleven stützt.
Der Mann im VW sei angehalten und verhaftet worden, als er am «Grenzübergang Elten/Bundesautobahn 3» nach Deutschland einreisen wollte, steht weiter im Haftbefehl gegen den Iraker. «Er konnte angehalten und mitsamt der Betäubungsmittel festgenommen werden».
Der irakische Drahtzieher im VW aber entwich, die spätere Fahndung verlief ergebnislos. Er fuhr vermutlich quer durch Deutschland zurück in die Schweiz, in den Kanton Aargau, wo er anscheinend lebte. Dort wurde er jedenfalls im Februar 2025 durch die Aargauer Kantonspolizei verhaftet.
Seit August 2024 war der Iraker im Schengener Informationssystem (SIS) zur Verhaftung ausgeschrieben gewesen. Warum es nach dem Vorfall an der niederländisch-deutschen Grenze fast drei Jahre dauerte, bis der Mann im Aargau aufgespürt und verhaftet werden konnte, geht aus den Gerichtsunterlagen nicht hervor.
Bauleiter sieht sich gut integriert in der Schweiz
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona versuchte der Iraker jetzt erfolglos, die Auslieferung an Deutschland zu verhindern. Er gab etwa an, er arbeite als Bauleiter und sei «fester Bestandteil» der Schweizer Gesellschaft. Seine Auslieferung an Deutschland schaffe «eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung». Seine Lebenspartnerin sei drogenabhängig, sein zweijähriger Sohn brauche den Vater.
Alles Einwände, die das Gericht als untauglich oder nicht belegt zurückwies. So stelle die vorgebrachte soziale Integration in der Schweiz keinen Grund dar, von der Auslieferung abzusehen. Gratis-Rechtspflege lehnte das Gericht ab, da der Fall aussichtslos sei. Das Gericht stellte dem Beschwerdeführer 3000 Franken an Gerichtsgebühr in Rechnung. Er kann noch das Bundesgericht anrufen.
Die Route, auf der der Iraker und sein Kurier zirkulierten, ist eine beliebte Transportroute für Kokain. Die Bundesautobahn 3 (BAB 3), auf die die Dealer einbiegen wollten, beginnt an der niederländischen Grenze und verläuft quer durch Deutschlands Süden bis an die österreichische Grenze. Die Autobahn gilt als wichtige Transitroute. Regelmässig meldet die Polizei Kokainfunde in Fahrzeugen, die aus Holland kommen und bei Emmerich-Elten nach Deutschland einreisen. In der Regel geht es, wie beim Aargauer Iraker, um Mengen im Bereich von einigen Kilo.
Das Kokain stammt aus Südamerika, es wird in der Regel in Schiffscontainern in Häfen wie Amsterdam oder Antwerpen angeliefert. Danach kommt es in die Feinverteilung und gelangt auf verschiedenen Wegen unter anderem in die Schweiz. (aargauerzeitung.ch)
