Impfchef-Entführer bei Polizeieinsatz getötet – kein Strafverfahren gegen Polizisten
Der Polizeieinsatz gegen den Entführer des ehemaligen «Impfchefs» Christoph Berger in Wallisellen ZH bleibt straffrei. Das Zürcher Obergericht lehnte eine Beschwerde von Angehörigen des getöteten Entführers ab.
Das Strafverfahren gegen die beteiligten Polizisten bleibt somit eingestellt, wie das Zürcher Obergericht am Dienstag mitteilte. Es bestätigte damit einen Artikel der «NZZ». Gegen den Entscheid kann noch Beschwerde am Bundesgericht erhoben werden.
Zum tödlichen Einsatz kam es am 6. April 2022. Der Entführer erschoss seine neben ihm im Auto sitzende Freundin, als die Polizei ihn stoppen wollte. Daraufhin setzten zwei Polizisten ihre Schusswaffen ein, der Mann starb ebenfalls.
Laut «NZZ» hatte die Mutter des Entführers Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft erhoben. Angehörige der verstorbenen Freundin waren nicht an der Beschwerde beteiligt, schreibt das Obergericht.
Notwehr oder Notwehrhilfe
Das Obergericht beurteilte den Schusswaffeneinsatz nun als verhältnismässig. «Die tödlichen Schüsse waren Notwehr oder Notwehrhilfe um die Gefahr abzuwehren, die vom Entführer ausging», heisst es in der Mitteilung. Weil dieser die Schusswaffe behändigte, seien keine milderen Alternativen ersichtlich gewesen. Dass die Freundin bereits tot gewesen sei, sei für die Polizisten nicht ersichtlich gewesen.
Auch Kritik an der Einsatzplanung weist das Gericht zurück. Zeitpunkt und Durchführung der Verhaftung seien verhältnismässig gewesen. Andere geeignete Varianten mit weniger Risiken kann es nicht erkennen.
Laut «NZZ», die Einblick in das Urteil hatte, wurde der Mann schon länger observiert. Bei einem Einsatz in der Wohnung des Mannes oder bei einem Spaziergang des Paares im Wald wären die Risiken demnach weniger kalkulierbar gewesen.
Der 38-jährige Deutsche hatte sechs Tage vor dem Einsatz den in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bekannt gewordenen früheren «Impfchef» Christoph Berger entführt und 300'000 Franken gefordert. Er liess Berger allerdings wieder gehen. (leo/nib/sda)
