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Mangelhafter Kinderschutz: EU ermittelt gegen US-Plattformen

Kind am Handy
Apple, Snapchat, Google und YouTube sollen laut EU Kinder auf ihren Plattformen nicht ausreichend schützen.Bild: Shutterstock

Mangelhafter Kinderschutz: EU ermittelt gegen US-Plattformen

10.10.2025, 10:1510.10.2025, 10:15

Die Europäische Kommission verdächtigt Apple, Snapchat sowie Google und Youtube, Kinder auf ihren Plattformen nicht genug zu schützen. Die Brüsseler Behörde verlangt von den Tech-Konzernen daher nun Auskünfte zu ihren Sicherheitsvorkehrungen, wie die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei einem Treffen der EU-Digitalminister im dänischen Horsens mitteilte. Grundlage für die verpflichtende Forderung nach Informationen ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

Bei der Videoplattform Youtube, die zum Google-Konzern gehört, hegt die EU-Kommission den Verdacht, dass Altersbeschränkungen für Kinder und Jugendliche zu leicht zu umgehen seien. Zudem soll geprüft werden, inwiefern Youtube mit seinen Algorithmen Kinder süchtig machen könnte.

Von der Leyen hatte App-Entwicklern zuletzt vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen mit den Algorithmen ihrer Produkte süchtig zu machen. Sie kündigte an, bis Ende des Jahres eine Expertengruppe einzurichten, die über das weitere Vorgehen in der EU beraten soll.

Kaufen Kinder auf Snapchat Drogen?

Die Brüsseler Behörde will zudem klären, ob Minderjährige auf den Software-Plattformen von Apple («App Store») und Google («Google Play») Glücksspiele, wie etwa Apps für Online-Kasinos, herunterladen und spielen können.

Auf dem sozialen Netzwerk Snapchat könnte es Minderjährigen laut EU möglich sein, Drogen zu kaufen. Ausserdem verdächtigen die europäischen Regelhüter das Unternehmen, selbst festgelegte Altersgrenzen nicht zu berücksichtigen. So gelinge es Kindern unter 13, die App zu nutzen, obwohl dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verboten sei.

The video instant messaging app Snapchat on a smart phone photographed in Zurich, Switzerland, on November 13, 2015. (KEYSTONE/Christian Beutler)

Die App des Video Instant Messaging-Dienstes Snapchat ...
Die Plattform Snapchat gibt es seit 2011.Bild: KEYSTONE

Mit den Auskunftsersuchen eröffnet die EU noch kein Verfahren gegen die Tech-Konzerne. Die Unternehmen können jetzt erläutern, wie sie verhindern, dass ihre Produkte Kindern schaden. Sie haben auch die Möglichkeit, Änderungen an ihren Diensten vorzunehmen, um den Verdacht auszuräumen.

Sieht sich die EU-Kommission jedoch bestätigt, könnte sie ein Verfahren wegen unzureichenden Kinder- und Jugendschutzes eröffnen. Gegen den Facebook-Konzern Meta läuft ein solches Verfahren bereits seit vergangenem Jahr. Im Juli hatte die Europäische Kommission einen Leitfaden zu den Kinderschutzgesetzen veröffentlicht, der Unternehmen bei der Einhaltung helfen sollte.

Wieso die USA das Gesetz über digitale Dienste kritisieren

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen grosse Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

In der Vergangenheit hatte das Gesetz auch für Problemen in der Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten gesorgt. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump kritisierte europäische Digitalgesetze wie das DSA als wettbewerbsfeindlich. Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die EU-Regeln von «institutionalisierter Zensur» gesprochen.

EU erhöht Druck auf digitale Konzerne beim Kinderschutz

Brüssel legte in den vergangenen Monaten vermehrt ein Augenmerk darauf, welche Erfahrungen Kinder und Jugendliche online machen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sich zuletzt überraschend für eine Altersgrenze in den sozialen Netzwerken ausgesprochen. Die deutsche Politikerin verglich dabei mögliche Vorgaben für soziale Medien mit denen für Tabak und Alkohol.

Ausserdem soll ein digitaler Alterscheck künftig verhindern, dass Kinder und Jugendliche auf Pornografie und andere nicht altersgerechte Inhalte im Internet zugreifen können. Dafür testen derzeit mehrere Mitgliedstaaten einen von der EU mitentwickelten Prototypen. (sda/dpa)

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