Jeder dritte Verurteilte hat keinen festen Wohnsitz in der Schweiz
Seit 2016 publiziert das Bundesamt für Statistik (BfS) Daten zur Nationalität von Verurteilten. Ab diesem Jahr werden auch die Zahlen zu den einzelnen Straftatbeständen der Vergehen und Verbrechen des Strafgesetzbuches für jede Nationalität separat zur Verfügung gestellt. Heute erschienen die aktuellsten Zahlen zum Jahr 2024.
Die Details zu den Daten der verurteilten Personen nach Strafgesetzbuch in einem Jahr erscheinen jeweils erst im Oktober, da die Bevölkerungszahlen des BfS Ende August publiziert und für diese Daten für die bessere Vergleichbarkeit die Belastungsraten (Verhältnis zum Anteil der ständigen Gesamtbevölkerung) berücksichtigt werden (siehe auch Infobox und die entsprechende Tabelle weiter unten).
Unterschieden wird dabei jeweils auch, ob die Straftaten von Personen der ständigen oder nichtständigen Wohnbevölkerung begangen werden (siehe Infobox unten). Wie auch in den letzten Jahren verfügen knapp 36 Prozent der Fälle über keinen festen Wohnsitz in der Schweiz:
Schauen wir etwas genauer hin. Verurteilte Personen (nach Strafgesetzbuch StGB) aus Mauretanien und Kuwait gehörten alle NICHT zur ständigen Bevölkerung. Allerdings sind die absoluten Zahlen da mit fünf und sechs im tiefen Bereich. Auffallend ist Algerien mit deutlich mehr Verurteilten, aber einem Anteil von fast 96 Prozent der nichtständigen Bevölkerung, also Personen, die erst kurz in der Schweiz sind oder keinen festen Aufenthalt hier haben.
Auf Nachfrage beim BfS kann nicht weiter unterschieden werden, ob es sich bei den Verurteilten um «Touristen» handelt oder Menschen, die aus anderen Gründen nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt werden können.
Die im Jahr 2024 Verurteilten nach StGB aus dem Südsudan und Indonesien zählten dagegen alle zur ständigen Wohnbevölkerung. Auch hier zu beachten: die sehr tiefe Anzahl mit je vier Fällen. Danach folgen Schweizerinnen und Schweizer, die zu fast 95 Prozent zur ständigen Wohnbevölkerung zählen.
Damit die Zahlen der Verurteilten besser vergleichbar sind, hat das BfS die Anzahl der in einem Jahr verurteilten Personen einer Nationalität durch die Anzahl Personen mit derselben Nationalität, die sich am Ende des Jahres in der Schweiz aufhielten, geteilt.
Diese relative Zahl wird mit 100 multipliziert, um ausweisen zu können, wie viele von jeweils 100 Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung mit derselben Nationalität verurteilt wurden. Die gesamte Statistik gibt es hier:
Wie erwähnt weist das BfS seit diesem Jahr auch die einzelnen Straftatbestände der Vergehen und Verbrechen des Strafgesetzbuches für jede Nationalität separat aus. Da die Gesamtzahl bei den meisten Nationen in kleinem Bereich liegt, blicken wir auf die Schweizerinnen und Schweizer, die hier in absoluten Zahlen deutlich am meisten verurteilt wurden.
Von den über 12'000 Verurteilten 2024 sind fast 5000 für Vermögensdelikte (Art. 137 bis 170) bestraft worden. Meist geht es hierbei um Diebstahl (Art. 139, 1486), Sachbeschädigung (Art. 144, 1361 Fälle) und Betrug (Art. 850).
Dahinter folgen Verurteilungen aus dem Bereich «Freiheit» (Art. 180 bis 186). Von den rund 3000 Bestrafungen entfallen hier fast zwei Drittel auf Hausfriedensbruch (Art. 180) und ein Drittel auf Drohung (Art. 180).
Berücksichtigt wurde dabei auch die Unterscheidung zwischen ständiger und nichtständiger Wohnbevölkerung. Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz, ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder Legitimationskarte des EDA [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]), ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten sowie Personen im Asylprozess (Ausweis F, N oder S) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.
Belastungsraten:
Für die Berechnung wird die Anzahl der in einem Jahr verurteilten Personen einer Nationalität durch die Anzahl Personen mit derselben Nationalität, die sich am Ende des Jahres in der Schweiz aufhalten, geteilt (Quelle: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte – STATPOP). Diese relative Zahl wird mit 100 multipliziert, um ausweisen zu können, wie viele von jeweils 100 Personen aus der Bevölkerung mit denselben Charakteristiken (Nationalität, Alter, Geschlecht) verurteilt wurden. Diese Berechnung wird nur für Personen der ständigen Wohnbevölkerung gemacht.
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