Insgesamt wurden 2013 gemäss Bundesamt für Statistik 13'073 Jugendstrafurteile verhängt. Der vorläufige Höhepunkt wurde 2010 mit 15'680 ausgesprochenen Urteilen erreicht. Seither ging die Zahl kontinuierlich zurück.
Im Vergleich zu 2012 wurden im vergangenen Jahr 157 Urteile weniger gegen Minderjährige gefällt.
Knapp ein Fünftel (17 Prozent) der verurteilten Minderjährigen sind unter 15 Jahre alt. Die Zahl der Jugendstrafurteile gegen Kinder geht seit Jahren noch stärker zurück als die Urteile gegen Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren.
Männliche Jugendstraftäter machen nach wie vor die grosse Mehrheit aus. Vier von fünf verurteilten Jugendlichen (79 Prozent) waren 2013 männlich.
Der Anteil der minderjährigen Schweizer, die Straftaten begingen, blieb im Vergleich zu den Vorjahren konstant bei 66 Prozent.
In der Rangliste der Straftatbestände liegen Verstösse gegen das Strafgesetzbuch in Führung (6'827 Urteile) vor Drogendelikten (5'280) und dem Strassenverkehrsgesetz (2'093). Kaum ins Gewicht fallen die Verstösse gegen das Ausländergesetz (472). Während die Konflikte mit dem Strafgesetz in den letzten Jahren rapide abnahmen, sind die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz kontinuierlich gestiegen.
Wer verurteilt wird, erhält eine Strafe. Die Minderjährigen wurden meistens mit persönlichen Leistungen bestraft (5561 Urteile), danach folgen Verweise (3370) und ausgesprochene Bussen (2926).