In Basel-Stadt können Apotheken Cannabis für nicht-medizinische Zwecke verkaufen, und das ganz legal. Im Stadtkanton beginnt der erste Pilotversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Er wird von wissenschaftlicher Seite begleitet.
Das Projekt wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt, wie dieses am Dienstag mitteilte. Daran beteiligt sind die Universität Basel, die Universitären Psychiatrischen Kliniken und das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt. Die Auflagen für den Gesundheits- und den Jugendschutz sind streng, wie das BAG schrieb.
Das Basler Projekt startet im kommenden Spätsommer mit knapp 400 Teilnehmenden. Sie sollen im Rahmen der Studie verschiedene Cannabisprodukte wie getrocknete Cannabisblüten und Haschisch in ausgewählten Basler Apotheken kaufen können, wie das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt mitteilte.
Die Cannabis-Produkte werden vom Anbieter «Pure Production» in Zeiningen AG bezogen. Dieser besitzt seit Anfang 2020 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine entsprechende Ausnahmebewilligung.
An Abgabeversuchen teilnehmen dürfen nur Erwachsene, die nachweislich bereits Cannabis konsumiert haben. Ihr Gesundheitszustand muss laufend überwacht werden. Die entsprechende Verordnung schreibt eine Höchstdauer des Versuches von fünf Jahren vor; eine Verlängerung um zwei Jahre ist möglich.
Für Cannabis werben dürfen die abgebenden Stellen nicht; es muss in einer versiegelten Packung mit neutraler Produkteinformation von fachkundigem Personal verkauft werden. Das Cannabis selbst muss hohe Anforderungen bezüglich Qualität erfüllen und biologisch angebaut werden.
Auflagen sollen verhindern, dass im Rahmen des Versuchs abgegebenes Cannabis in die Hände von Personen gelangt, die nicht am Versuch teilnehmen. Wer Cannabis weitergibt, wird «mit geeigneten Massnahmen» sanktioniert, wie es in der Verordnung heisst. Wer das wiederholt tut, wird aus dem Pilotprojekt ausgeschlossen.
Räumlich und zeitlich begrenzte Versuche mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis sind in der Schweiz seit dem 15. Mai 2021 möglich. Seither sind beim BAG einzelne Gesuche eingegangen, wie dieses schreibt. Der Stoff darf in den Versuchen für nicht-medizinische Zwecke genutzt werden.
Die Pilotversuche sollen zeigen, wie sich der kontrollierte Zugang zu Cannabis insbesondere auf die Gesundheit der Konsumierenden auswirkt. Aber auch Erkenntnisse zu Konsumgewohnheiten und Auswirkungen der kontrollierten Abgabe auf den Schwarzmarkt sollen die Versuche liefern.
In der Schweiz ist es grundsätzlich verboten, Cannabis anzubauen, zu importieren, herzustellen und zu verkaufen. Dennoch werde es verbreitet konsumiert, und der Schwarzmarkt blühe, schreibt das BAG. Laut früheren Angaben werden täglich 750'000 Joints geraucht. Schätzungen gehen von 220'000 regelmässigen Konsumentinnen und Konsumenten aus.
120 Millionen Franken gebe der Bund jährlich für die Durchsetzung des Cannabis-Verbots aus, ohne dass dadurch der Konsum unterbunden werden könnte, hiess es seitens des BAG ausserdem.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Pilotprojekte schuf das Parlament im Herbst 2020. Es fügte damals einen so genannten Experimentierartikel ins Betäubungsmittelgesetz ein. (meg/sda)
Weitergabe soll verboten sein. Also kann legal der Joint nicht die Runde machen. Wird ein lustiger Abend werden, wenn einer immer für sich alleine rauchen muss.