Allerdings will der Bundesrat in einer ersten Phase die Treibstoffe – also Benzin und Diesel – der Lenkungsabgabe nicht unterstellen, wie das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung schreibt. Entschieden habe er dies vor dem Hintergrund, dass in der Vorlage zum Strassenfonds (NAF) bereits eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 6 Rappen pro Liter vorgesehen sei.
Das geplante Klima- und Energielenkungssystem ist Teil der Energiestrategie 2050. Das erste Massnahmenpaket dazu befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Es beinhaltet unter anderem Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien.
Ab 2021 soll das Förder- schrittweise durch ein Lenkungssystem abgelöst werden, wie der Bundesrat bereits früher angekündigt hatte. Volksabstimmung zum Richtungsentscheid Mit der Verankerung in der Verfassung wolle der Bundesrat diesen Richtungsentscheid demokratisch legitimieren, schreibt das EFD. Die Erträge der Abgaben sollen an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurückerstattet werden.
Der Spielraum reiche von einer Reduktion der Abgabesätze bis hin zur Befreiung, schreibt das EFD.
Zusagen zur Förderung von Neuanlagen sollen bis spätestens Ende 2030 gesprochen werden dürfen und auf eine Laufzeit bis Ende 2045 beschränkt werden.
Das Finanzdepartement betont in der Mitteilung, der Bundesrat verfolge einen anderen Weg als die Initiative «Energie- statt Mehrwertsteuer», welche das Stimmvolk am vergangenen Wochenende wuchtig verworfen hatte. Im Bericht zur Vernehmlassung beschreibt der Bundesrat, wie der Verfassungsartikel zwischen 2021 und 2030 umgesetzt werden könnte.
Der Bericht enthält verschiedene Szenarien mit unterschiedlich hohen Abgaben. Beim Heizöl gibt es Szenarien mit Zuschlägen zwischen 25 und 89 Rappen pro Liter. Der Liter Benzin würde mit maximal 26 Rappen belastet, die Kilowattstunde Strom maximal mit 4,5 Rappen. (sda)