Schweiz
EU

EU muss die Schweiz nicht gleich (gut) behandeln wie andere Drittstaaten 

EU muss die Schweiz nicht gleich (gut) behandeln wie andere Drittstaaten 

21.12.2016, 13:4721.12.2016, 15:15
Mehr «Schweiz»

Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt nur für EU-Staaten – nicht aber für Drittstaaten. Zu diesem Schluss kam der EU-Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Die Fluggesellschaft Swiss hatte geklagt, weil die EU Flüge in Drittstaaten im Jahr 2012 vom Emissionshandel befreit hatte, nicht aber Flüge in und aus der Schweiz.

Der EuGH begründet dies damit, dass die EU in der Gestaltung der auswärtigen Beziehungen Spielraum benötige. «Die Union muss daher in der Lage sein, ihre politischen Entscheidungen zu treffen und nach Massgabe der von ihr verfolgten Ziele eine Differenzierung zwischen Drittländern vorzunehmen, ohne gehalten zu sein, alle diese Länder gleich zu behandeln», schrieben die Luxemburger Richter in ihrem Urteil.

Dies könne zur Folge haben, «dass ein Drittland anders als andere Drittländer behandelt wird», hiess es weiter. Zudem beinhalte weder das Unionsrecht noch das Völkerrecht einen «allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung von Drittländern».

EU-Entscheid zum Emissionshandel

Im April 2013 hatten das EU-Parlament und die EU-Staaten beschlossen, den Handel mit CO2-Emissionszertifikaten vorübergehend auszusetzen – und zwar für Flüge zwischen einem EU-Staat und den meisten Drittstaaten. Dies fand jedoch keine Anwendung für Flüge mit Ziel- und Startflughäfen in der Schweiz.

Mit dem Handel dieser Zertifikate wollte die EU den Gebrauch von Flugzeugen mit starkem Emissionsausstoss verteuern und so den Klimawandel bremsen.

Es gab jedoch heftigen Widerstand unter anderem aus den USA und China. Sie kritisierten, dass auch die Strecken ausserhalb der EU kostenpflichtig waren, wenn nur der Start- oder Landeort in Europa liegt. Darum hatte die EU nachgegeben und das System für die meisten Drittstaaten suspendiert.

Schweizer Sonderbehandlung

Die Sonderbehandlung der Schweiz begründete die EU-Kommission damals damit, dass diese in klimapolitischen Fragen eine vergleichbare Haltung wie die EU einnehme. Ausserdem verwies sie auf die seit 2011 begonnenen Verhandlungen über eine Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU.

Daraufhin hatte die Swiss International Air Lines AG geklagt – und zwar in Grossbritannien, denn dort musste sie am meisten CO2-Zertifikate in Anspruch nehmen. Der für die Angelegenheit zuständige britische Court of Appeal bat daher den EuGH zu prüfen, inwiefern das Prinzip der Gleichbehandlung für den EU-Beschluss aus dem Jahr 2013 auf die Schweiz zur Anwendung kommt. (whr/sda)

26 Küsse, die nichts gebracht haben – die EU steckt in der Krise

1 / 28
26 Küsse, die nichts gebracht haben – die EU steckt in der Krise
Die offensive Küsserei des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker hat nichts genützt, der EU geht es schlecht: Brexit, Flüchtlingskrise, Schuldenkrise. Hier küsst er gerade Dora Bakoyannis von der griechischen Oppositionspartei Nea Dimokratia.
quelle: x01164 / francois lenoir
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Helferin von belgischem Drogenboss in Zürich wegen Geldwäscherei verurteilt

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag eine 36-jährige Schweizerin wegen Geldwäscherei verurteilt. Die Treuhänderin aus der Ostschweiz ist Teil des Netzwerks, das dem belgischen Drogenboss Flor Bressers ein Leben in der Schweiz ermöglichte.

Zur Story