Der Kampf gegen Steuervermeidung ist eine der Prioritäten, die sich die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker auf die Fahne geschrieben hat.
Eines der Werkzeuge, um Druck auf Steuerparadiese wie Panama oder die Cayman-Islands auszuüben, ist eine EU-weite schwarze Liste nicht kooperationswilliger Staaten.
Finanzminister Ueli Maurer sagte im November nach einem Treffen mit den EU-Amtskollegen in Brüssel, er könne «nicht ausschliessen», dass die Schweiz dereinst auf eine solche Liste kommt.
Nun geht aus einem internen Dokument hervor: Die EU nimmt die Steuergesetzgebung der Schweiz tatsächlich unter die Lupe.
Unter der Führung des Ministerrats hat man sich auf eine Auswahl von Ländern geeinigt, die in einem «Screening» genauer angeschaut werden sollen. Ein Brief mit entsprechenden Fragen sollte im Januar in Bern eintreffen.
Verweigern die Länder die Kooperation oder leiten sie keine Massnahmen zur Anpassung der von der EU kritisierten Regelungen ein, riskieren sie, auf der schwarzen Liste zu landen.
Die EU-Kommission wollte den Fall Schweiz nicht kommentieren. Sie betonte aber, dass es sich beim Screening um einen «Dialog» handle und nicht von einer Vorauswahl die Rede sein könne.
EU-Quellen verweisen auf die hohe Zahl von Ländern, die überprüft werden: Insgesamt rund 90 Drittstaaten. Darunter sind Länder wie Liechtenstein, Monaco und Andorra, die wie die Schweiz bereits Steuertransparenzabkommen mit der EU haben. Aber auch die Vereinigten Staaten oder die Türkei sind darunter.
Nicht durchleuchtet werden hingegen die EU-Mitgliedstaaten, von denen einige ebenfalls zweifelhafte Steuer-Regimes unterhalten (siehe Infobox am Ende des Artikels).
In der Schweiz hat man Kenntnis von der Überprüfung, wie eine Anfrage beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) ergab. Man gehe aber «zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon aus, auf einer schwarzen Liste zu erscheinen».
Die Schweiz habe in jüngster Zeit gute Noten im Länderexamen des Global Forum und der Groupe d’action financière (GAFI) erhalten, auch als Anerkennung der Anstrengungen bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung oder der Bereinigung unversteuerter Gelder.
Zudem wird der Automatische Informationsaustausch (AIA) ab 2018 angewendet, und mit der Revision der Steueramtshilfeverordnung wurde die Voraussetzung für den spontanen Austausch von Steuervorbescheiden geschaffen.
Insider erwarten, dass der Brief nicht mehr als einen Verweis auf die Verpflichtungen im Rahmen des AIA und der gemeinsamen Verständigung über die Unternehmensbesteuerung enthalten wird.
Letzterer hatte die damalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf 2014 zugestimmt. In der Folge hat der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform III entwickelt, die die unterschiedliche Behandlung inländischer und ausländischer Unternehmensgewinne abschaffen will.
Der entscheidende Punkt liegt denn auch hier: Schickt das Stimmvolk die Reform am 12. Februar bachab, steigt die Wahrscheinlichkeit rapide, dass Brüssel die Schweiz auf die schwarze Liste setzt.
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