In der Affäre um die Kasachstan-Interpellation von Christa Markwalder gingen im Juni zwei Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft (BA) ein. Unter anderem wegen angeblicher Amtsgeheimnisverletzung und politischem Nachrichtendienst. Die BA beantragte dem Parlament postwendend, Markwalders Immunität aufzuheben. Sie wollte ein Strafverfahren gegen die Politikerin eröffnen.
Jetzt wird bekannt: Einer der beiden Anzeigenerstatter wollte offenbar Geld von der Berner FDP-Nationalrätin. Im Interview mit der «Schweiz am Sonntag» bestätigt diese: «Er hat versucht, mich zu erpressen. Mit einer E-Mail, in dem er verklausuliert Geld forderte.» Der Mann drohte Markwalder damit, dass gewisse Informationen, die sie lieber nicht veröffentlicht sähe, öffentlich werden könnten. Markwalder hat am 11. Juni gegen den Mann Strafanzeige bei der BA eingereicht.
Wie Markwalder weiter erklärt, zog der zweite Anzeigeerstatter seine Anzeige noch vor der Sitzung der Immunitätskommission zurück. Also lag der BA nur noch eine Anzeige vor, und die trug den Makel eines angeblichen Erpressungsversuchs. Trotzdem hielt die BA am Gesuch fest, Markwalders Immunität aufzuheben.
Laut Markwalder hatte die BA dafür eine eigenartige Begründung: Der zuständige Staatsanwalt habe signalisiert, das Gesuch könne nicht zurückgezogen werden, «weil der Fall medial derart prominent thematisiert wurde».
BA-Sprecher André Marty schweigt auf Anfrage zur Anzeige wegen versuchter Erpressung. Und obwohl das Parlament bereits vor einem Monat entschied, die Immunität nicht aufzuheben, wartet die Politikerin immer noch auf die Einstellung des Verfahrens. «Die Nichtanhandnahmeverfügung ist in Vorbereitung», sagt Marty lapidar.