Jede zweite Frau in der Schweiz wurde schon einmal sexuell belästigt. Jede fünfte Frau hat in ihrem Leben schon einmal ungewollt sexuelle Handlungen erlebt. Jede achte Frau wurde schon einmal gegen ihren Willen zu Sex gezwungen. So lauten die Zahlen einer Umfrage von gfs.bern, die im Auftrag der Nichtregierungsorganisation Amnesty International durchgeführt wurde und deren Ergebnisse Ende Mai dieses Jahres veröffentlicht wurden.
Es ist das erste Mal, dass in der Schweiz repräsentative Zahlen zum Thema Belästigung und sexuelle Gewalt gegen Frauen vorliegen. Das grosse Ausmass des Problems schockiert. «Uns hat erschreckt, wie viele Frauen in der Schweiz von sexueller Gewalt betroffen sind», sagt SP-Nationalrätin Mattea Meyer. Mit «uns» meint Meyer sechs Politikerinnen, die sich nun zusammengefunden haben und während der Sommersession einen Strauss an Vorstössen im Parlament eingereicht haben. Es sind dies die Nationalrätinnen Sibel Arslan (Grüne), Kathrin Bertschy (GLP), Isabelle Moret (FDP), Rosmarie Quadranti (BDP) und Christine Bulliard (CVP).
Sechs Frauen, aus sechs Parteien, mit sechs Interpellationen. «Unser Ziel ist, dass sich nun etwas bewegt», sagt Meyer. Das Thema dürfe nicht mehr verharmlost und die hohen Zahlen müssten zur Kenntnis genommen werden. «Jetzt braucht es griffige Massnahmen dagegen.»
Die sechs eingereichten Interpellationen decken verschiedene Ansätze ab. Bertschy etwa will wissen, warum in den Kriminalstatistiken des Bundes keine verlässlichen Zahlen zum Ausmass von sexueller Gewalt in der Schweiz erfasst würden. Quadranti fragt den Bundesrat, wie es um die Genugtuung von Opfern sexueller Gewalt stehe. Nach aktuellem Leitfaden seien für Vergewaltigungsopfer Beiträge von maximal 15'000 Franken vorgesehen. «Es ist mittlerweile unbestritten, dass solche Genugtuungssummen in keiner Weise angemessen sind», schreibt sie. Insbesondere problematisch findet sie, dass die Genugtuungsbeiträge gekürzt werden können wegen Selbstverschuldung des Opfers. Gegenüber watson sagt Quadranti: «Diese Mitschuld bei sexueller Gewalt darf einfach nicht mehr deklariert werden.»
Bulliard fordert in ihrer Interpellation mehr Prävantion. «Es gibt bislang keine schweizweite Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne zu sexueller Gewalt und sexueller Selbstbestimmung», schreibt sie. Meyer, Arslan und Moret plädieren für eine Revision des Sexualstrafrechts. Dies, damit Opfer von sexueller Gewalt besser geschützt und die Täter angemessen bestraft werden können.
Damit schliessen sie sich der Forderung von 22 Strafrechsprofessorinnen und -professoren aus der ganzen Schweiz an. In ihrer kürzlich eingereichten Petition schreiben sie, dass es möglich sein muss, nicht-konsensuale sexuelle Handlungen angemessen zu bestrafen. Namentlich soll Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung als Vergewaltigung bestraft werden. (sar)
Ich auch.
Die Revision des Sexualstrafrechts, wie es sich gewisse Aktivistinnen vorstellen, ist allerdings etwas, was jeden Mann nervös machen sollte.
Falls die Version angenommen wird, in welcher die Beweislast der Unschuld auf den angeklaten Mann fällt, würd ich jedem Mann raten, sich nicht mit einer Frau sexuell einzulassen, bis er ihr 100% vertrauen kann.
Da Unschuldsbeweise in diesen Fällen fast unmöglich sind, wäre das Schicksal des Mannes komplett in der Hand der Frau.