Thurgauer Kantonsräte wollen den Glaubensgemeinschaften ausserhalb der beiden Landeskirchen verbieten, in Räumen der Volksschule Religionsunterricht zu erteilen. Im Fokus steht der Islam.
Fünf Kantonsräte von SVP, EDU und Mitte verlangen mit einer Motion, das Thurgauer Volksschulgesetz so anzupassen, dass Religionsunterricht in Schulräumen ausschliesslich den staatlich anerkannten Kirchen erlaubt ist.
Gerade der Islam kenne keine europäische Aufklärung, argumentieren die Motionäre. Er trenne nicht zwischen Religion und Staat und stelle schliesslich den Koran über die Verfassung.
Für nicht-christliche Religionen gelte offenkundig, dass sie sich nicht mit dem Anspruch des Thurgauer Volksschulgesetzes vereinbaren liessen, wonach die Kinder nach christlichen Grundsätzen und demokratischen Werten gefördert werden sollen.
Die Thurgauer Regierung lehnt die Motion ab. Ein solches Verbot würde die Gemeindeautonomie und die Möglichkeit, lokal auf Bedürfnisse zu reagieren, unverhältnismässig einschränken, schreibt sie in einer Stellungnahme.
Dem Regierungsrat seien vier Orte bekannt, an denen islamische Religionslektionen in Schulräumen unterrichtet werden. Die aktuelle Praxis, bei der die Schulgemeinden über die externe Nutzung von Schulräumen entscheiden und dabei sicherstellen, dass die Nutzung mit den Zielen der Volksschule und den Werten der Verfassung vereinbar sei, erscheint dem Regierungsrat angemessen, schreibt er weiter.
Der Thurgauer Grosse Rat berät am 27. August über die Motion. (dab/sda)
Statt Religion könnte man spannendere Sachen in der Schule lernen, zb. handwerkliche, nützliche Dinge.
Wir sind ein säkularer Staat und es ist nicht Aufgabe der Schule Kinder mit Religion zu indoktrinieren.
Angebracht wäre allerdings eine Auseinandersetzung mit allen Religionen, deren Herkunft und vor allem deren Auswirkung auf die Menschheit.
Dabei käme die christliche Religion mit ihren zahlreichen Kreuzzügen, der Inquisition, etc. relativ schlecht weg.
So von wegen «christliche Werte»...
Wenn Eltern möchten, dass ihr Kind Religionsunterricht erhält, kann es diesen ja in der gewünschten Kirche, Synagoge oder Moschee besuchen.