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TV-Rechte: Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-Fifa-Generalsekretär

TV-Rechte-Deal: Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-Fifa-Generalsekretär

24.06.2022, 11:3024.06.2022, 13:02
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Jérôme Valcke.Bild: sda

Das Bundesstrafgericht hat Ex-Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke im Berufungsprozess um einen Deal mit Fifa-TV-Rechten zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten bedingt verurteilt. Den Präsidenten des Fussballclubs Paris St. Germain, Nasser al-Khelaifi, sprach es frei.

Die Berufungskammer des Gerichts befand Valcke, den ehemaligen Generalsekretär des Weltfussballverbands (Fifa), am Freitag in Bellinzona im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fernsehrechten der passiven Bestechung und der Urkundenfälschung für schuldig.

Neben der bedingten Freiheitsstrafe verhängte die Kammer eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 200 Franken. Freigesprochen wurde der Franzose vom Vorwurf der schweren ungetreuen Geschäftsbesorgung.

Die Vorinstanz hatte auf eine bedingte Freiheitsstrafe verzichtet und Valcke lediglich der Urkundenfälschung schuldig befunden, die bedingte Geldstrafe aber auf 120 Tagessätze à 200 Franken festgelegt.

Valcke war die Nummer zwei im Weltfussballverband und rechte Hand des damaligen Präsidenten Joseph Blatter. Nach der Fifa fand er keine Stelle mehr.

Nasser al-Khelaifi, Präsident bei Paris St. Germain und Chef des katarischen Medienunternehmens Bein Media Group, war wegen Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung angeklagt. Wie die Strafkammer des Bundesstrafgerichts Ende Oktober 2020 sprach ihn auch die Berufungskammer frei.

Den dritten Angeklagten, einen griechischen Geschäftsmann, verurteilte die Berufungskammer wegen mehrfacher Bestechung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Vom Vorwurf der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung sprach sie ihn frei. Erstinstanzlich war der Grieche noch freigesprochen worden.

Hohe Prozesskosten

Die Kosten für den Appellationsprozess von rund 16'000 Franken auferlegte die Kammer zur Hälfte Valcke und zu je einem Viertel seinen beiden Mitangeklagten. Gesamthaft summieren sich die Kosten für die beiden Prozesse auf rund 241'000 Franken. Zum grössten Teil müssen die Angeklagten dafür aufkommen. Valcke muss knapp 117'00 Franken bezahlen, die beiden anderen je 58'000.

Der Weltfussballverband erhält keine Entschädigung. Für seine Forderungen verwies ihn das Bundesstrafgericht auf den Zivilweg.

Der Prozess vor der Berufungskammer dauerte vom 7. bis zum 9. März. Die Bundesanwaltschaft hatte Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile eingereicht. Sie forderte Freiheitsstrafen von 35 Monaten für Valcke, von 28 Monaten für al-Khelaifi und von 30 Monaten für den Mitangeklagten. Das Urteil der Berufungskammer kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Massenhaft Fifa-Skandale

Der sogenannte zweite Fifa-Prozess war Teil einer langen Reihe von Skandalen innerhalb des Weltverbands. Im dritten gegen Ex-Fifa-Präsident Joseph Blatter und den ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini wegen einer hohen Zahlung soll das Bundesstrafgericht am 8. Juli sein Urteil verkünden.

Konkret ging es beim zweiten Prozess um die Vergabe von Fernsehrechten an mehreren Weltmeisterschaften und anderen Wettbewerben an Medienkonzerne, die von Al-Khelaifi und dem Geschäftsmann vertreten wurden.

Gemäss der Anklage sollte der freigesprochene Al-Khelaifi Valcke 2013 eine Villa auf Sardinien im Wert von fünf Millionen Euro gratis zur Verfügung gestellt haben. Im Gegenzug sollte Valcke Al-Khelaifi Fernsehrechte in Nordafrika und im Nahen Osten für die Fussball-Weltmeisterschaften 2026 und 2030 zugeschanzt haben.

Der dritte Beschuldigte richtete Valcke drei verschleierte Zahlungen aus.

Erster Prozess verjährt

Im ersten Prozess, im sogenannten Sommermärchen-Prozess gegen die ehemaligen deutschen Fussballfunktionäre Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt, den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach sowie den Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi, konnte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist im März 2020 kein Urteil gefällt werden.

Der äusserst knappe Zeitplan wurde zuletzt durch die Corona-Pandemie und den Lockdown über den Haufen geworfen. Die beiden Angeklagten Schmidt und Zwanziger waren nicht zum Prozessauftakt in Bellinzona erschienen.

(pit/aeg/sda)

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