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Der «Rostige Paragraph» 2014 geht an ...

Unnötiges Gesetz

Der «Rostige Paragraph» 2014 geht an ...

Heute hat die IG Freiheit den «Rostigen Paragraphen» für das unnötigste Gesetz verliehen. Erhalten hat die Auszeichnung für «das dümmste und unnötigste Gesetz» Adriano Mannino, Co-Präsident der Giordano Bruno Stiftung Schweiz.
26.05.2014, 21:0727.05.2014, 09:24
Daria Wild
Mehr «Schweiz»
  • 2014: Vegane Menüs in Kantinen
    Adriano Mannino, Co-Präsident der Giordano Bruno Stiftung Schweiz, erhält den «Rostigen Paragraphen» für dieses Begehren: Als Projektleiter von «Sentience Politics» fordert Mannino weniger Fleisch in öffentlichen Kantinen und will die vegane Lebensweise gesetzlich verankern lassen. In zwei Kantonen wird mittels Volksinitiative verlangt, dass die öffentliche Verwaltung den Absatz von vegetarischen und veganen Menüs fördert. Hat eine Kantine mehr als ein Menü im Angebot, muss eines davon vegan sein.
  • 2013: Waldvignette für Reiter, Velofahrer und Nordic-Walker
    Aus Sorge um den Wald forderte Stefan Flückiger, Geschäftsführer des bernischen Waldbesitzerverbands, die Einführung einer Waldvignette. Biker und Reiter sollen künftig für die Waldnutzung eine Vignette oder einen Pass für 15 Franken kaufen müssen. 
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  • 2012: Gummipuffer-Verbot an Schiffstegen
    Weil die Boote seiner Gäste durch den Wellengang auf dem Zürichsee teilweise beschädigt wurden, wollte der Pächter des Campingplatzes Wollishofen den Anlagesteg mit Gummipuffern schützen. Doch die Schiffstationierungsvorschriften, verbieten, «an den vorhandenen Anlagen irgendwelche Änderungen vorzunehmen».


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  • 2011: Verbot von «Happy Hours»
    Happy Hours, Fünfliber-Abende, Konsumations-Gutscheine: Jegliche vergünstigte Abgabe von Alkohol sollten verboten werden, forderte der Direktor der Sucht Info Schweiz, Michel Graf, im Jahr 2011. Das handelte ihm den rostigen Paragraphen ein. Dabei hätte er einen leichten Konkurrenten gehabt: Winterthur erliess eine Baubewilligungs-Pflicht für Aschenbecher.
  • 2010: Kindersitzpflicht bis zum zwölften Altersjahr

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Ebenso preiswürdig: Die kuriosesten Gesetze in der Schweiz

  • Tanzverbot
    In fünf Kantonen (GL, UR, SO, OW, AI) heisst es an hohen Feiertagen: Keine Partys! Das Tanzverbot an den jeweiligen Vorabenden wurde unterdessen aufgehoben
  • Grosse Barsche dürfen nicht zurückgeworfen werden
    Wer im Kanton Zürich einen Barsch fängt, dessen Grösse über dem Mindestmass liegt, sollte ihn besser nicht freilassen – das ist per Gesetz verboten.
  • Autotüren zuknallen ist verboten
  • Lamas und Esel dürfen nicht miteinander leben
    Für viel Wirbel sorgte ein Tierschutzgesetz im Zürcher Oberland 2010: Da es seit 2008 gesetzlich verordnet ist, dass Lamas in der Gruppe gehalten werden müssen und zwar mit einem «Sozialpartner» der gleichen Art, musste ein Besitzer sein Lama schlachten.
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