Die französischen Behörden ersuchen im Fall Schumacher um Rechtshilfe. Beim Bundesamt für Justiz (BJ) ist am Dienstag ein Rechtshilfegesuch eingegangen, wie ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur SDA bestätigt. Das BJ werde das Ersuchen zur weiteren Prüfung an die zuständigen Behörden des Kantons Waadt weiterleiten.
Der schwer verletzte ehemalige Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher war Mitte Juni vom Spital in Grenoble ins Unispital Lausanne verlegt worden. Dabei ist ein Teil seiner Krankenakte gestohlen worden. Das Schreiben mit Angaben zur Behandlung Schumachers war mehreren Medien zum Kauf angeboten worden.
Schumacher war Ende Dezember im französischen Skigebiet Méribel verunfallt. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und lag wochenlang im Koma. (aeg/sda)