Interner Bericht: Sollten FCZ-Fans im Polizeikessel von Anfang an abgekocht werden?
Sieben Stunden mussten sie ausharren, die gut 700 FCZ-Fans, die am 21. Februar 2015 am Marsch in Richtung Letzigrund beteiligt waren. Die Stadtpolizei Zürich kreiste die Teilnehmer an der Badenerstrasse ein und liess sie erst ziehen, als alle Personalien kontrolliert worden waren.
Der «Polizeikessel» ist seither ein fester Begriff in FCZ-Fankreisen. Die offizielle Erklärung für den Einsatz lautete stets: «Sicherheitsgründe». Aus den Reihen der Fans seien Pyros und Böller gezündet worden. Auch Polizeivorsteher Wolff wies nach dem Einsatz darauf hin, dass die Einkesselung nicht vorbereitet oder geplant gewesen sei.
Für einige FCZ-Anhänger lief der Einsatz aber alles andere als koscher ab. Sie reichten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen wegen Freiheitsberaubung, Nötigung, Tätlichkeiten und weiteren Delikten ein.
Ein Auszug aus einem Polizeibericht, der «Schweiz Aktuell» vorliegt, lässt nun erhebliche Zweifel an der offiziellen Begründung aufkommen. Demnach wurde die Einkesselung der FCZ-Anhänger «mehrere Tage vor dem Spiel minutiös vorbereitet». Sogar ein entsprechender Befehl «Kessel FCZ» sei in dem Einsatzbefehl festgehalten.
Laut «Schweiz Aktuell» stellen sich deshalb die Fragen, ob der Kessel von Anfang an geplant gewesen war und ob es der Polizei darum gegangen sei, so viele Personen wie möglich zu kontrollieren und deren Daten aufzunehmen.
Rechtsanwalt Karl Kümin vertritt eine der Klägerinnen gegen die Verantwortlichen der Einkesselung. Für ihn steht fest, dass die Polizei von Beginn weg nur eine Variante in Betracht gezogen hatte: den Kessel. Im Gegensatz dazu habe es beim parallel stattfindenden GC-Fanmarsch zwei Szenarien gegeben.
Sprecher Marco Cortesi verteidigt das Vorgehen der Stadtpolizei. Ein friedlicher Fanmarsch hätte gemäss Einsatzleiter toleriert werden sollen, als man aber gesehen habe, dass Fans Pyros zündeten, sei aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit der Befehl zur Einkesselung erfolgt.
Ein weiterer Kritikpunkt der Klägerseite richtet sich gegen die von der Staatsanwaltschaft getroffene Auswahl des Videomaterials. Gerade einmal 25 Minuten des Bildmaterials betreffe die Situation im Kessel, hingegen seien «Stunden» Bildmaterial von ausserhalb des Kessels geliefert worden. Ein Kamerateam habe gar keine Aufnahmen bereit gestellt. Das mache ihn stutzig, so Kümin.
Die Staatsanwaltschaft Zürich begründet die Auswahl wie folgt:
Nach Informationen von «Schweiz Aktuell» soll das Verfahren gegen den Einsatzleiter kurz vor der Einstellung stehen. Für die Staatsanwaltschaft stehe offenbar fest, dass der Einsatz verhältnismässig abgelaufen sei.
(wst)
