Das Wissen über Geschlechtereffekte und geschlechtsspezifische Unterschiede in Studien und statistischen Daten des Bundes soll verbessert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Richtlinien verabschiedet, die am 1. März in Kraft treten werden.
Diese Richtlinien regeln die Berücksichtigung des Geschlechts in den Studien und Statistiken des Bundes, wie es in einer Mitteilung hiess. Ziel sei es, das Wissen und Verständnis für geschlechtsspezifische Auswirkungen zu verbessern und statistische Daten nach Geschlecht besser zu erheben und zu verarbeiten.
Aktuell berücksichtigen die Studien des Bundes das Geschlecht nicht ausreichend, wie ein Bericht im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) gezeigt hat. Die zuständigen Einheiten innerhalb der Bundesverwaltung verfügen demnach nicht über die nötigen Instrumente, um zu beurteilen, wann und wie das Geschlecht erhoben werden muss.
Das soll sich mit den neuen Richtlinien ändern. Den Stein ins Rollen gebracht hatte das Parlament mit einer überwiesenen Motion aus dem Jahr 2020 von Ständerätin Eva Herzog (SP/BS). Gemäss dieser muss der Bundesrat sicherstellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf Frauen und Männer untersucht und dargestellt werden.
Motionärin Herzog hatte als Beispiel Erhebungen zur Jugendarbeitslosigkeit genannt oder zur Kurzarbeit in der Corona-Krise. Die Folgen davon für Frauen und Männer könnten unterschiedlich sein. Eine umfassende Datenbasis sei ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung.
Der Bundesrat war gegen die Motion. Er räumte zwar ein, dass die Situation für Frauen und Männer nicht immer dieselbe sei, nicht zuletzt in der Corona-Krise. Sei die Frage relevant, werde schon heute in Studien des Bundes eine Aufschlüsselung nach Geschlecht vorgenommen.
(yam/sda)