Elektronische Stimmen im Kanton Basel-Stadt wohl nicht zählbar – wegen USB-Stick
Wegen eines technischen Fehlers können elektronische Stimmen von Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt bei den Abstimmungen vom 8. März wohl nicht gezählt werden. Dies teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.
Personen, die elektronisch abstimmen wollen, sollen ihre Stimmen möglichst noch in den Wahlbriefkasten im Rathaus einwerfen oder am Sonntag im Wahllokal abstimmen, wie in der Mitteilung steht. Der Staatskanzlei sei bewusst, dass dies für Auslandschweizer Stimmberechtigte nur in Ausnahmefällen möglich sei.
Betroffen sind über 10'000 Auslandschweizerinnen und -schweizer, wie es heisst. Hinzu kämen 30 Stimmberechtigte, die aufgrund einer Behinderung zur elektronischen Stimmabgabe berechtigt seien. In der elektronischen Urne hätten sich zur Zeit der Mitteilung rund 1800 Stimmen befunden, etwa 3,4 Prozent der bisher eingegangenen Voten.
Problem mit USB-Stick
Das Problem besteht bei der Verwendung der USB-Sticks, die zur Entschlüsselung der Urne notwendig sind, wie es weiter heisst. Es bestehe keine Verbindung zum E-Voting-System der Schweizer Post und es deute nichts auf eine Manipulation durch Dritte hin.
Die Staatskanzlei bedauert den Vorfall, wie sie schreibt. Aktuell suche der Kanton mit Unterstützung der Post nach Lösungen, um die Urne zu öffnen. Derzeit gehe man jedoch davon aus, dass das Problem nicht rechtzeitig behoben werden könne.
Laut Mitteilung soll in einem nächsten Schritt dann die Ursache sorgfältig analysiert werden, um künftig solche Fehler zu verhindern. Der Kanton werde weiter informieren, sobald neue Erkenntnisse vorlägen.
Im Kanton Basel-Stadt befindet die Bevölkerung am 8. März über die Bundesvorlagen Bargeld-Initiative, SRG-Initiative, Klimafonds-Initiative und die Individualbesteuerung. Es stehen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung. (sda)
