Räte einigen sich bei bewaffneten Armee-Auslandeinsätzen
Höchstens 36 bewaffnete Armeeangehörige soll der Bundesrat künftig für länger dauernde Einsätze im Ausland ohne Bewilligung des Parlaments aufbieten können. Darauf haben sich die eidgenössischen Räte geeinigt und damit nach langem Ringen eine Revision des Militärgesetzes abgeschlossen.
Stände- und Nationalrat stimmten am Mittwoch dem Vorschlag der Einigungskonferenz der beiden Räte zu, womit die letzte Differenz bei der Behandlung dieser Revision beseitigt wurde. Der Ständerat sprach sich zuletzt bei diesen Assistenzdienst-Einsätzen im Ausland für die Zahl von maximal 50 Soldatinnen und Soldaten aus, der Nationalrat für höchstens 18.
Je dreimal hatten Stände- und Nationalrat die Vorlage behandelt, bevor sich Mitglieder der beiden Räte in der Einigungskonferenz über den letzten strittigen Punkt beugten.
RS-Dauer wird flexibler
Mit der Revision des Militärgesetzes und weiterer rechtlicher Grundlagen ging es dem Bundesrat im Wesentlichen um eine Flexibilisierung der Rekrutenschule und um eine stärkere Digitalisierung der Armee. Ausserdem sollen Kompensationsgeschäfte im Rahmen von Beschaffungen im Ausland geregelt werden.
Besonders zu reden gab ausser der zulässigen Zahl von Soldaten für Auslandeinsätze auch der Soll- und der Effektivbestand der Armee.
Bisher lautet die Bestimmung, dass die Armee einen Sollbestand von 100'000 und einen Effektivbestand von höchstens 140'000 Dienstpflichtigen hat. Neu wird die Bestimmung lauten, dass der Sollbestand mindestens 100'000 Soldatinnen und Soldaten beträgt. Der Effektivbestand muss geeignet sein, den Sollbestand jederzeit sicherzustellen.
Eine weitere Änderung: Bisher stand im Gesetz, für Formationen mit einem besonderen Ausbildungsbedürfnis dürfe die 18-wöchige Rekrutenschule eine um höchstens sechs Wochen kürzere oder längere Dauer vorsehen. Neu soll es einfach «eine kürzere oder längere Dauer» als die normalen 18 Wochen sein dürfen, und es wird eine Mindestdauer der RS definiert. Eine Rekrutenschule muss mindestens sechs Wochen dauern.
Die Armee kennt einen Soll- und einen Effektivbestand, weil bei einem Aufgebot nicht alle Eingeteilten einrücken können. Nach Angaben vom Sommer dieses Jahres liegt der Effektivbestand bei rund 147'000 Armeeangehörigen, also 5 Prozent über der in der Armeeorganisationsverordnung festgehaltenen Obergrenze.
Noch folgt Schlussabstimmung
Die Vorlage muss noch die Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte am Ende der laufenden Wintersession überstehen. (sda)
