Der Bundesrat verstärkt den Personenschutz für Mitglieder des Bundesparlaments. Diese können künftig auch zu Hause geschützt werden. Potenzielle Täterinnen und Täter werden von der Polizei nötigenfalls direkt kontaktiert.
Es handelt sich um die so genannte Gefährderansprache, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass eine Straftat verübt werden könnte: Das Bundesamt für Polizei oder die Kantonspolizei kann eine auffällige Person aufsuchen oder vorladen, sie auf ihr Verhalten ansprechen und sie auf die Folgen allfälliger Straftaten hinweisen.
Die Digitalisierung habe die Art von Drohungen verändert, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Auf den digitalen Kanälen und in den sozialen Medien sei die Hemmschwelle tiefer. Um diesen Entwicklungen zu begegnen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung geändert und auf den 1. Januar 2021 hin in Kraft gesetzt.
Mit der Verordnungsänderung werden auch Abgrenzungsfragen geklärt, Zuständigkeiten klarer geregelt und rechtliche Grundlagen für einzelne neue Aufgaben geschaffen. Dazu gehört auch der Schutz von Parlamentarierinnen und Parlamentariern zu Hause. Das ist heute nur bei Privatdomizilen von Bundesrätinnen oder Bundesräten oder exponierten Angestellte des Bundes vorgesehen. Mitglieder des Parlaments geniessen lediglich Personenschutz «in Ausübung ihres Amtes».
Die Schutzmassnahmen sind freiwillig. Verzichtet die betroffene Person auf den vom Bundesamt für Polizei empfohlenen Schutz, haftet der Bund nicht für allfälligen Schaden. (aeg/sda)