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AHV: Bundesrat hält an AHV-Reform ohne höheres Rentenalter fest

AHV-Reform: Bundesrat will, dass du länger arbeitest

26.11.2025, 17:0426.11.2025, 17:04

Mit der nächsten grossen AHV-Reform (AHV2030) soll das Rentenalter nicht erhöht werden, aber Anreize zum längeren Arbeiten geschaffen werden. Daran hält der Bundesrat in den am Mittwoch beschlossenen Leitlinien zur AHV fest.

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Mit der Reform soll nach dem Willen des Bundesrates auch das Höchstalter in der AHV fallen. (Symbolbild)Bild: www.imago-images.de

Der Bundesrat will, um längeres Arbeiten zu fördern, den AHV-Freibetrag – also das von AHV-Beiträgen befreite Einkommen – von 16'800 auf 21'800 Franken pro Jahr erhöhen. Zudem will er ihn regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung anpassen.

Einkommen von Pensionierten, auf denen Beiträge anfallen, will er mit dem Faktor 1,4 multiplizieren. Das ermögliche eine Erhöhung des Rentenniveaus bis zur Maximalrente, schrieb er dazu. Der Aufschub des Rentenbezuges soll attraktiver werden und im Gegenzug die Anreize für Frühpensionierungen sinken.

Kein Höchstalter mehr

Mit der Reform soll nach dem Willen des Bundesrates auch das Höchstalter in der AHV fallen: Heute ist es nach dem 70. Geburtstag nicht möglich, die eigene Rente aufzubessern, obwohl auch 70-jährige und ältere Arbeitnehmende AHV-Beiträge bezahlen müssen.

Das Rentenalter will sich der Bundesrat in einer nächsten AHV-Reform angehen und sich dann mit einer Flexibilisierung befassen. Er will Modelle prüfen, die etwa die Schwere der Arbeit, den Beruf und das Ausbildungsniveau berücksichtigen.

A man takes a prototype of the new insurance certificate of the AHV-IV (AHV: Federal old-age and bereaved people insurance/IV: Disabled people insurance) with the name of the insured party, the date o ...
Die 13. AHV Rente wird ab 2026 ausbezahlt.Bild: KEYSTONE

Dafür seien aber Informationen nötig, über die die AHV zurzeit nicht verfüge, schrieb der Bundesrat. Mit der AHV2030 sollen Arbeitgeber deshalb verpflichtet werden, zusätzliche Angaben zu liefern.

Auch auf der Einnahmenseite hat der Bundesrat Pläne, um bis 2040 zusätzliche 700 Millionen Franken an Beiträgen einzunehmen: In oberen Einkommensklassen sollen Selbstständige nicht mehr weniger, sondern gleich viel abliefern müssen wie Angestellte. Kranken- und Unfalltaggelder will der Bundesrat AHV-pflichtig machen und damit Beitragslücken verhindern.

AHV-Beiträge auf Dividenden

Für laut Mitteilung «ungewöhnlich hohe Dividenden», die bestimmte Unternehmen an mitarbeitende Aktionäre und Aktionärinnen ausschütten, will der Bundesrat künftig AHV-Beiträge erheben. Dividenden sind heute nicht AHV-pflichtig. Laut Bundesrat kann das dazu führen, dass statt eines Lohns eine Dividende ausbezahlt wird.

Die Finanzierung der AHV von 2030 bis 2040 hängen von den Entscheiden des Parlaments zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ab. Diese wird ab 2026 ausbezahlt.

Im Frühjahr 2026 soll die Vernehmlassung zur AHV 2030 beginnen. (sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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B-Arche
26.11.2025 17:23registriert Februar 2016
Wie passt das mit dem Umstand zusammen dass niemand Arbeitnehmer über 50 einstellen will? Und dass der Arbeitgeber ab 50 mehr Sozialabgaben zahlen muss?

Die Schweiz hat alles getan um junge Arbeitnehmer für den Arbeitgeber billiger zu machne auf Kosten der Älteren.

Wie sollen diese Älteren dann länger arbeiten?
"Sie hätten eben Kinder machen und grossziehen sollen um Ihnen jetzt im Alter zu helfen"? Ist das die grosse Lösung des BR?
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Fakten_Checker
26.11.2025 17:27registriert September 2025
Jede Pläne für eine Rentenerhöhung sind an der Urne abzulehnen. In den letzten Jahren wurden die Gesetze laufend in Richting Arbeitgeber verschoben und diese Arbeitgeber verschieben ihre älteren Arbeitnehmer in die ALV, dann muss man jetzt nicht kommen und von den Arbeitnehmern verlangen, dass sie länger arbeiten.
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