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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Doppelmord im Wallis

Road closed by police after shooting, in Sion, Switzerland, Monday, December 11, 2023. According to the police of the canton of Valais. An individual fired several shots in Sion on Monday morning, at  ...
Grosseinsatz in Sion nach dem Doppelmord.Bild: KEYSTONE

Hätte die Bluttat im Wallis verhindert werden können? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ein Video des Täters ist aufgetaucht, sein Vorstrafenregister publik geworden. Zur Schiesserei in Sion kommen immer mehr Details ans Licht. Bleibt die Frage: Hätten die Behörden die Tat vorhersehen müssen? Ein Experte ordnet ein.
16.12.2023, 11:24
Julian Spörri / ch media
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Das Wallis steht unter Schock: Ein Amokläufer erschoss am Montagmorgen in Sion zwei Personen und verletzte eine weitere Frau, bevor die Polizei ihn nach einer achtstündigen Grossfahndung in St-Léonard VS fasste. Im Laufe der Woche wurden die Hintergründe der Bluttat publik – das musst du wissen.

Was ist bis jetzt bekannt?

Der Täter ist ein 36-jähriger Walliser. Er hat gestanden, wie die Walliser Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Mit den beiden Todesopfern lag der Mann im Streit. Beim ersten Opfer handelt es sich um eine 34-jährige Walliserin. Sie wurde auf einem Parkplatz erschossen. Laut Medienberichten soll der Schütze die 34-Jährige wie auch andere Frauen wiederholt belästigt und mit ihr eine Beziehung gewollt haben - sie dagegen nicht. Das zweite Opfer ist ein 41-jähriger Walliser. Er verstarb am zweiten Tatort, einem Malergeschäft, dessen Inhaber er laut der Walliser Zeitung «Le Nouvelliste» war. Der Täter hat einst für den Betrieb gearbeitet.

War die Tat von langer Hand geplant?

Für die Staatsanwaltschaft gibt es genügend Anhaltspunkte für eine vorbereitete Tat. Sie hat eine Untersuchung wegen Mordes eingeleitet. Im Vergleich zur vorsätzlichen Tötung verlangt dieser Strafbestand eine «besondere Skrupellosigkeit», die sich etwa in einer minutiösen Planung zeigen kann.

Der Angeklagte sprach in einem Video davon, dass er «das Ding» seit zweieinhalb Jahren plane. Die Aufnahme erreichte den «Nouvelliste» am Mittwoch nach der Tat per Post auf einem USB-Stick.

Was hat es mit dem Bekennervideo auf sich?

Im Begleitbrief schrieb der Amokläufer: «Dieses kleine Video habe ich gemacht, um zu zeigen, was ich am Montag tue. Ich heisse nicht gut, was passieren wird.» Im Video versucht der Mann 80 Minuten lang, sein Handeln zu rechtfertigen. Er nennt die Namen der Opfer, wobei er vor allem auf die 34-jährige Frau eingeht. Er beschreibt, dass er als Täter wahrgenommen werde, aber die Rollen in Wirklichkeit vertauscht seien.

Laut Andreas Frei, forensischer Psychiater bei der Psychiatrie Basel-Landschaft, zeugt diese Opferdarstellung «von einer völlig egozentrischen Sicht auf die Tat». Dies lasse auf narzisstische Züge schliessen. Gleichzeitig spreche das Video für eine gewisse Rationalität: «Der Täter war sich bewusst, dass er ein Tabu brechen wird und er sich dafür gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertigen muss.»

Hätte die Tat verhindert werden können?

Der spätere Amokläufer war der Justiz bekannt. Er hat selbst Anzeigen eingereicht, in anderen Fällen war er Beschuldigter. So hat das 34-jährige Opfer den Mann wegen Nötigung angezeigt. Laut dem «Nouvelliste» führte dieses Verfahren zu einer Verurteilung per Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch erhob. Die Frau zog ihre Anzeige in der Folge zurück.

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Absperrungen in Sion: Hier sind am Montag zwei Menschen verschossen worden.Bild: KEYSTONE

Ein vom männlichen Opfer eingeleitetes Verfahren mündete im September 2023 in einer Verurteilung wegen Beleidigung, Drohungen und unbefugter Aufzeichnung von Gesprächen. Gegen die verhängte Geldstrafe rekurrierte der spätere Mörder.

«Es handelt sich hierbei um scheinbar harmlose Verfahren, von denen einige im Nachhinein in einem anderen Licht erscheinen», sagte der kantonale Oberstaatsanwalt Olivier Elsig zu Walliser Medien. Dass die Tragödie vorauszusehen gewesen wäre, bezweifelt er. Wegen Konflikten zwischen zwei Personen im Mittelwallis würden «jedes Jahr Hunderte Strafbefehle und Einstellungsverfügungen» ausgestellt. Ein einzelnes Verfahren könne nicht als Indikator für eine Problemsituation angesehen werden.

Wie lassen sich Gefährder erkennen?

Es sei stets das Gesamtbild entscheidend, sagt Andreas Frei, der im Kanton Basel-Land Mitglied des Bedrohungsmanagements ist. Er nennt drei zu berücksichtigende Parameter: Polizeieinsätze - etwa im Bereich häusliche Gewalt -, eingereichte Strafanzeigen und den Auftritt des möglichen Gefährders in den sozialen Medien. Zum konkreten Fall in Sion will sich Frei nicht äussern, doch allgemein sagt er: «Wenn jemand mehrfach durch Stalking auffällt oder von verschiedenen Personen angezeigt wird, sind das Warnsignale.» In solchen Fällen gelte es, genauer hinzuschauen und abzuklären, ob der Besitz von Waffen verantwortbar sei.

Warum durfte der Walliser zwei Waffen besitzen?

Laut der Kantonspolizei Wallis waren bei der Ausstellung des Waffenscheins 2017 die Bedingungen des Bundesgesetzes über Waffen erfüllt. Es verbietet den Waffenbesitz für Personen, deren Vorstrafenregister eine «gewalttätige oder gemeingefährliche» Handlung enthält. Beim späteren Todesschützen stand nur eine Verurteilung wegen Verweigerung des Militärdienstes zu Buche. (aargauerzeitung.ch)

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47 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Murchad
16.12.2023 13:47registriert April 2023
Der Ex-Mann meiner Frau ist auch so ein Kandidat. Selbst nach 15 Jahren schiebt er einen Film und sieht trotz x Verurteilungen + Haft wegen ausführungsgefahr einer Morddrohung sich selbst als Opfer.
Es muss immer zuerst das schlimmste passieren bevor jene geschützt werden die einfach in Ruhe leben wollen. Pech dann für uns, insbesondere meiner Frau. Die geht nicht mehr ins Dorf oder dem Bahnhof. Es braucht keine Waffe. Ein Messer im Rücken. Ein schubser am Bahngleis.
Die Gefahr ist wie man hier sieht, bei solchen Menschen auch nach Jahren real. Und Opfer ist man vorher schon.
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Amateurschreiber
16.12.2023 11:43registriert August 2018
"Hätten die Behörden die Tat vorhersehen müssen?"
Rhetorische Frage: Warum die "Behörden"? Warum nicht auch sein Umfeld?
Das ist die Kehrseite unseres Rechtsstaates, die wir wohl in Kauf bzw. akzeptieren müssen. Bei uns gilt "Es ist besser, dass zehn Schuldige entkommen, als dass ein Unschuldiger verfolgt wird." (Sir William Blackstone). Die Folge davon ist leider, dass wirklich hin und wieder ein Schuldiger durch die Maschen der Justiz schlüpft.
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KLERUS
16.12.2023 13:14registriert Oktober 2021
Der normale Waffenbesitzer hat bestimmt keine Verfahren wegen Nötigung und Drohungen. Daher ist es mir unverständlich warum dieser Mann zwei Waffen besitzen durfte, dass ist doch eine billige Ausrede, verdammt!
Ich bin auch Schütze, wir trainieren einmal pro Monat und bestehen aus aktiven wie ehemaligen Polizisten, Personenschützer und Militärs und keiner von uns hatte jemals ein Verfahren wegen Nötigung usw.
Es kann sein dass solche Verfahren an der Tagesordnung sind, trotzdem darf eine solche Person keine Waffe besitzen, Punkt.
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