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Bundesrat pfeift Kanton Genf bei Elternurlaub zurück

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Zwei Eltern spielen mit ihrem Kind.Bild: keystone

Bundesrat pfeift Kanton Genf bei Elternurlaub zurück

22.05.2024, 11:5922.05.2024, 12:44
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Der Kanton Genf kann vorerst keinen 24-wöchigen Elternurlaub einführen. Eine solche Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung sei nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Definitiv darüber entscheiden wird das Parlament.

Derweil hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, die eine umfassende Elternschaftsversicherung in allen Kantonen künftig erlauben würde, wie es in der Mitteilung hiess. Falls das Erwerbsersatzgesetz dereinst in diesem Sinne geändert würde, werde der Bundesrat die Gewährleistung der umfassenden Genfer Elternschaftsversicherung beantragen.

Am 18. Juni 2023 hatte die Genfer Stimmbevölkerung die Initiative für einen 24-wöchigen Elternurlaub angenommen. Konkret soll die bestehende 16-wöchige kantonale Mutterschaftsversicherung um acht Wochen zugunsten des Vaters, der Partnerin der Mutter oder des Partners des Vaters ergänzt werden.

«Im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung haben die Kantone heute in diesem Bereich nicht die Kompetenz, eine Versicherung einzuführen, die durch paritätische Beiträge finanziert wird», schrieb der Bundesrat. (saw/sda)

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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Peter Vogel
22.05.2024 12:49registriert Juni 2020
Ein längerer Vaterschaftsurlaub käme auch den Müttern zugute.
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Neruda
22.05.2024 14:23registriert September 2016
Soso, der EGMR darf also nicht Volksinitiativen aushebeln, aber der Bund darf das dann? Oder ist ersteres nur ein Scheinargument von ein paar faulen Politikern?
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mrgoku
22.05.2024 14:08registriert Januar 2014
Etwas familienfreundlichere Verhältnisse in der Schweiz sind ein no-go...
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