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Chefunterhändler einigen sich auf Rechtstexte der EU-Verträge

epa12101911 Swiss Federal Councillor and head of Federal Department of Economic Affairs, Education and Research, Guy Parmelin speaks during the signing of a memorandum of understanding (MoU) between P ...
Bundesrat Guy Parmelin.Bild: keystone

Chefunterhändler einigen sich auf Rechtstexte der EU-Verträge

21.05.2025, 13:1921.05.2025, 13:19
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Der Wortlaut der ausgehandelten bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU ist beschlossen. Die Chefunterhändler haben laut dem Schweizer Aussendepartement am Mittwoch in Bern ihre Initialen unter die verhandelten völkerrechtlichen Verträge gesetzt.

Mit diesem Schritt erfolgte die sogenannte Paraphierung, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte. Nach dem materiellen Abschluss im Dezember 2024 ist nun auch die juristische Prüfung der Rechtstexte abgeschlossen. Die Übersetzung in die Amtssprachen des Bundes sei noch im Gange.

Die formelle Unterzeichnung durch den Bundesrat und die EU-Kommission soll im ersten Quartal 2026 erfolgen, wie der Bundesrat zu einem früheren Zeitpunkt mitteilte. Vor der Sommerpause 2025 werde er über die Gutheissung der Abkommen und die Eröffnung der Vernehmlassung entscheiden.

Die Verträge sollen die bestehenden bilateralen Abkommen stabilisieren und aktualisieren sowie eine neue Anbindung in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit schaffen. Vorgesehen sind auch Anpassungen in Schweizer Rechtstexten zur inländischen Umsetzung. Mit den dazugehörenden Erläuterungen soll die Botschaft rund 1800 Seiten zählen.

Die Verträge wurden bisher nicht veröffentlicht, können aber von den Parlamentsmitgliedern eingesehen werden. Eine Veröffentlichung ist mit dem Start der Vernehmlassung geplant.

Bis zu vier Abstimmungen

Der Bundesrat gab Ende April bekannt, dass er dem Parlament vier Bundesbeschlüsse unterbreiten wolle: einen für die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen und drei für die Weiterentwicklung. Weiter schlug er das fakultative Referendum vor.

Konkret bedeutet die Positionierung des Bundesrats, dass es zu vier Abstimmungen kommen könnte. Bei den allfälligen Volksabstimmungen müsste nach Ansicht des Bundesrats das Volksmehr genügen, das Ständemehr wäre nicht nötig. Das zeichnet unter anderem das fakultative gegenüber dem obligatorischen Referendum aus.

Das letzte Wort zur Referendumsart und somit zum einfachen oder doppelten Mehr hat das Parlament. Diesem will die Landesregierung im März 2026 die Botschaft übergeben.

Auf der Seite der EU wird die Europäische Kommission dem Rat der EU die Vertragstexte unterbreiten, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. Der Rat muss den Texten zustimmen, damit die Kommission sie unterzeichnen kann.

EU-Programme im April paraphiert

Ein Teil der Abkommen wurde bereits Anfang April durch die Chefunterhändler paraphiert. Es handelt sich um die Teilnahme der Schweiz an den Programmen der EU wie das Forschungsprogramm Horizon Europe oder das Bildungsprogramm Erasmus plus.

Dieser Teil wurde vorgezogen, um eine rückwirkende Assoziierung der Schweiz per 1. Januar 2025 zu ermöglichen und ist auf den internen Genehmigungsprozess der EU zurückzuführen. Gemäss dem EDA soll Bundesrat Guy Parmelin im November 2025 das Abkommen unterzeichnen. (nib/sda)

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