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Amtlich bewilligter Gesetzesbruch bei Sonntagsverkäufen

Das «Designer Outlet» in Landquart.
Das «Designer Outlet» in Landquart.Bild: PHOTOPRESS
Graubünden

Amtlich bewilligter Gesetzesbruch bei Sonntagsverkäufen

03.08.2014, 13:4603.08.2014, 17:06

Das Bundesgericht befand im Februar 2014, dass der Sonntagsverkauf im «Designer Outlet» in der Bündner Gemeinde Landquart nicht zulässig sei, weil eine Bewilligung des Bundes fehle und es sich nicht um ein touristisches Angebot handle. Eine Übergangsfrist sah vor, dass die Sonntagsverkäufe noch bis zum August durchgeführt werden dürfen. 

Letzten Donnerstag fiel das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) jedoch einen Entscheid, der sich gegen den Entscheid des Bundesgerichts stellt. Es bewilligt den Sonntagsverkauf für das «Designer Outlet» bis auf weiteres.

«Eine Praxisänderung wäre unverhältnismässig.»
Jörg Guyan, KigaNZZ am Sonntag

Jörg Guyan vom kantonalen Amt sagte gegenüber der «NZZ am Sonntag», dass eine Praxisänderung «unverhältnismässig» sei. Der Bundesrat sei zur Zeit daran, die notwendigen Verordnungen zu ändern, dass Sonntagsverkäufe in solchen Shopping-Malls ermöglicht werden. 

Rote Köpfe beim Seco und Unia

Auf rote Köpfe stösst dieser Entscheid beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und bei der Gewerkschaft Unia. Seco-Sprecherin Marie Avet hielt gegenüber der «NZZ am Sonntag» fest, dem Seco seien die Hände gebunden, da die Kontrolle vom kantonalen Arbeitsinspektorat durchgeführt werden müsse. Dieses gehört jedoch dem Kiga an.

Ähnlich ratlos reagiert die Gewerkschaft Unia. Sie drückte in einer ersten Reaktion ihre Wut aus. Heftiger reagierte der Bündner SP-Grossrat: Er reichte schon im Juni eine Anfrage zum Outlet aus. Peyer warnte den Kanton, er setze einen der wichtigsten Schweizer Standortvorteile aufs Spiel, nämlich die Rechtssicherheit. Ein Gesetz offiziell zu brechen, und dies damit zu begründen, das Gesetz werde bald geändert, sei ungeheuerlich, sagte Peyer gegenüber der «NZZ am Sonntag». (pma)

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