Schweiz
Gesellschaft & Politik

Stopfleber muss neu als schmerzhafte Produktion deklariert werden

Bundesrat entscheidet: Stopfleber muss neu als schmerzhafte Produktion deklariert werden

28.05.2025, 11:28

Beim Verkauf von Stopfleber muss ab dem 1. Juli auf die schmerzhaften Eingriffe beim Tier hingewiesen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung angepasst.

Durch ein Metallrohr in die Speiseröhre wird diese Stopfgans gemästet.
Eine Gans wird gemästet.Bild: ap

Von der Deklarationspflicht betroffen sind Fleisch, Eier und Milch, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden, wie der Bundesrat mitteilte. Er nannte die Enthornung von Kühen, die Kastration von Schweinen und Rindern, das Kürzen des Schnabels bei Hühnern sowie betäubungslos gewonnene Froschschenkel.

Im gleichen Zuge verbietet der Bundesrat den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten, wie es weiter hiess. Sowohl bei der Deklarationspflicht als auch beim Verbot gilt eine Übergangspflicht von zwei Jahren.

Mit den Änderungen kommt der Bundesrat gemäss Communiqué einem Auftrag des Parlaments nach. (dab/sda)

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50 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Fritz_Forelle
28.05.2025 11:41registriert März 2022
Was spricht gegen das verbot eines Produktes, dass Tierquälerei voraussetzt?
… finanzielle Interessen, ich vergass.
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Antinatalist
28.05.2025 12:11registriert September 2019
Oh, jetzt steht auf der Packung, dass Lebewesen misshandelt werden, aber es darf weiter verkauft werden.

Haupstache die Wirtschaft brummt.
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s'Paddiesli
28.05.2025 12:05registriert Mai 2017
Ein Importverbot wäre das einzig Richtige für Produkte aus Qualzuchten.
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