Zu den weniger schönen Aufgaben der Gesundheitsministerin gehört es, Ende September die Prämien fürs nächste Jahr zu verkünden. Doch Elisabeth Baume-Schneider bleibt nüchtern. Es sei wenig überraschend, sagt die Bundesrätin am Donnerstag vor den Medien, dass auch 2025 die Versicherten wieder mehr für die obligatorische Krankenversicherung ausgeben müssen. Die neue mittlere Prämie liegt bei 378.70 Franken pro Monat. Das entspricht einem Anstieg von 21.60 Franken – plus 6 Prozent.
Der Anstieg reiht sich in den Reigen hoher Prämienaufschläge; zuletzt kündigte Alain Berset eine Prämienerhöhung von 6,6 Prozent (2022) und von 8,7 Prozent (2023) an. Für das Haushaltsbudget einer vierköpfigen Familie bedeutet der neuerliche Anstieg abermals 1000 Franken mehr pro Jahr.
Und die Bundesrätin kann und will nicht entwarnen: «Nächstes Jahr werden die Prämien weiter steigen.» Denn die Kosten im Gesundheitswesen seien bereits wieder so stark gestiegen, dass sich auch ein Prämienwachstum im nächsten Jahr abzeichnet. Fast so, als wäre es ein Naturgesetz.
Als Gründe nannte schon ihr Vorgänger Alain Berset die Demografie und den medizinischen Fortschritt. Weiter ist auch seit Jahren das Problem der Mengenausweitung bekannt. Die Menschen beziehen mehr Medikamente und mehr Leistungen: Nicht immer seien diese nötig, wie Baume-Schneider sagt.
Neu schlagen aber auch die höheren Preise auf die Prämien durch. Da ist einerseits die Teuerung, die sich erst mit Verzögerung über die höheren Tarife auch auf die Prämien auswirkt. Thomas Christen, Vizedirektor des Bundesamts für Gesundheit (BAG), sagt: «Die höheren Energie-, Miet- und Lohnkosten lassen nun auch die Gesundheitskosten steigen.» Zudem seien zuletzt insbesondere die Kosten für ambulante Behandlungen sowie auch jene für Arzneimittelkosten gewachsen. Ins Gewicht fallen neue Behandlungen gegen Krebs sowie die Fettwegspritzen, welche über die Krankenversicherung vergütet werden.
BAG-Direktorin Anne Lévy erinnerte daran, dass die Kostendämpfung «eine Daueraufgabe» sei. «Alle Akteure im Gesundheitswesen sind betroffen, alle müssen zur Kostendämpfung beitragen», verlangt Elisabeth Baume-Schneider. Als konkrete politische Massnahmen nannte sie drei weit fortgeschrittene Projekte:
Weiter erwähnt die Bundesrätin die Kantone, die eine zentrale Rolle spielen. «Sie können über die Spitalplanung und die Ärztezulassung die Kosten direkt steuern», sagt Baume-Schneider.
Wer sich neue Ideen und frischen Wind erhoffte, wird vertröstet: «Ich werde weitere Massnahmen zusammen mit den Akteuren erarbeiten.» Anfang November finde ein erster runder Tisch statt, wo sie vor allem auch zuhören wolle, sagt die Bundesrätin. «Ich spüre bei meinen Kontakten ein grosses Verantwortungsgefühl, dass wir gemeinsam Verbesserungen für die Patienten und Prämienzahler ermöglichen können.»
In der Stossrichtung bleibt sie vage: Einen Akzent wolle sie bei der Grundversorgung setzen. Für andere Fragen, wie die administrative Überbelastung des Gesundheitspersonals, wolle sie Lösungen mit den Betroffenen suchen.
Parteien und Verbände reagieren deutlich emotionaler. Die SP verlangt einen «Prämiendeckel». Von diesem hält die eigene Bundesrätin wenig: Das Problem werde damit nur aufgeschoben. Zusammen mit den Grünen und den Gewerkschaften will die SP die Prämienlast «gerechter» verteilen.
Für einzelne Kantone ist die Belastungsgrenze nun erreicht: Tessiner Versicherte zahlen ab 2025 durchschnittlich 45 Franken mehr pro Monat, plus 10,5 Prozent. Es ist dies der zweite Aufschlag in Folge in dieser Grössenordnung. Der Grund liegt auch in der Altersstruktur. Elisabeth Baume-Schneider sieht keine Möglichkeiten, die Kosten einer alternden Bevölkerung schweizweit solidarischer zu tragen.
Für die Gesundheits- und Sozialdirektoren der italienisch- und französischsprachigen Schweiz braucht es jedoch ein Umdenken. In einer Medienmitteilung erklären Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Wallis und Waadt, wie schwierig es für die Kantone sei, die Kosten «innerhalb des aktuellen rechtlichen Rahmens» aktiv zu steuern. Die Kantone hätten sich bemüht, über kantonale Spitalplanungen und den Zulassungsstopp für Ärzte sowie die Verlagerung der Versorgung in den ambulanten Bereich Kosten zu dämpfen. Ohne merkliche Wirkung.
Nebst dem Tessin haben die Westschweizer Kantone und Basel-Stadt die höchsten Krankenkassenprämien. Und sie stellen fest: Der gesetzlich vorgesehene Wettbewerb zwischen den Versicherern funktioniere nicht mehr. Konkreter werden sie nicht. Auch das Wort «Einheitskasse» nehmen sie nicht in den Mund. Dafür stellen sie eine Reihe von Forderungen: Einsparungen bei den Medikamentenpreisen sowie in der Prävention. Vor allem aber suchen sie einen neuen Weg, die Leistungen der alternden Bevölkerung zu finanzieren. Das könne nicht mehr über die Prämien abgewickelt werden.
Elisabeth Baume-Schneider weiss darauf hingegen eine andere Antwort. Das Tessin sei punkto Ambulantisierung weit fortgeschritten. Das sei für Patienten und die Kosten zwar positiv, nicht aber für die Prämienzahler. Denn ambulante Leistungen werden zu hundert Prozent von den Krankenkassen finanziert. Darum brauche es jetzt die erwähnte einheitliche Finanzierung (Efas). Die Versicherten würde es zwar entlasten, die Kantone müssten sich stärker an den Kosten beteiligen. Ob das der von den Kantonen erhoffte neue Weg ist, steht auf einem anderen Blatt. (aargauerzeitung.ch)
So wie die Sache aber in der Realität aussieht muss ich sagen ihr habt alle ein Rad ab in Bern. Bewegt eure Hintern und findet Lösungen für das gemeine Volk und erhöht nicht noch die Selbstkosten die wir alle zu tragen haben. Wenn ihr es nicht schafft eure Lobbyisten in die Schranken zu weisen dann führt wenigsten die Einkommensabhängigen Prämien ein und zwar ASAP.
1.Medi-Paralellimporte.
2.Behandlungen im Ausland vergüten wenn günstiger.
3.Medikamentenbezug im Ausland vergüten.
4.öffentliche, kostenfreie Gesundheits-Erstberatung ("ich habe folgendes Problem: zu welchem Arzt gehe ich damit?").
5.öffentliche kostenfreie Vorsorge.
6.Selbstbeteiligung statt Franchise (also pro Fall statt pro Jahr).
7.Staatliche, gewinnfreie Krankenkasse für die Grundversorgung.
8.Private Krankenkassen dürfen Zusatzversicherungen anbieten, aber nur wenn sie jeden bedingungslos aufnehmen.