«Schockierende» Gesetzeslücke für Opfer von Vergewaltigungen soll geschlossen werden
Vergewaltigungsopfer, die vor der Tat betäubt worden sind, werden vom Schweizer Unfallversicherungsgesetz (UVG) nicht als solche anerkannt. Dies, weil sie nicht genug gelitten hätten oder sich nicht an die Vergewaltigung erinnern könnten, um Entschädigungen oder Unterstützung zu erhalten. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden.
Dies dank einer Interpellation der Waadtländer Nationalrätin Léonore Porchet. Die Begründung, warum die Opfer nicht als solche anerkannt werden, bezeichnet sie gegenüber RTS als «wirklich schockierend». Jedes Jahr komme es in der Schweiz zu Dutzenden Fällen, die zwar von der Polizei als Übergriffe anerkannt würden, jedoch nicht vom UVG gedeckt seien.
Bis zu 150 Fälle pro Jahr betroffen
Der Bundesrat schätzt die Zahl auf 40 bis 150 zusätzliche Fälle pro Jahr, die neu als sexueller Übergriff anerkannt würden. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen Opfer etwa mit K.-o.-Tropfen wie GHB betäubt werden.
Wird das Gesetz angepasst, werden alle gesundheitlichen Folgen des Übergriffs juristisch als Unfall anerkannt. Derzeit liegt die Vorlage beim Parlament. Die Vernehmlassung endet am 27. Juni.
Fall Pélicot gab den Anstoss
Aufgedeckt wurde der Missstand nach dem Bekanntwerden des Falls Pelicot in Frankreich. Gisèle Pelicot war knapp zehn Jahre lang von ihrem Mann betäubt und Unbekannten zur Vergewaltigung überlassen worden. 51 Männer standen deshalb im vergangenen Jahr vor Gericht, auch Pelicots heutiger Ex-Mann. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Wäre der Fall in der Schweiz passiert, wäre Gisèle Pelicot bezüglich Entschädigung leer ausgegangen. (vro)
