Schweiz
Gesellschaft & Politik

Änderung von Unfallversicherungsgesetz für Vergewaltigungsopfer geplant

«Schockierende» Gesetzeslücke für Opfer von Vergewaltigungen soll geschlossen werden

Das Schweizer Unfallversicherungsgesetz (UVG) berücksichtigt bei Entschädigungen durch K.-O.-Tropfen betäubte Vergewaltigungsopfer nicht, weil sie nicht genug gelitten hätten oder sich daran erinnern könnten. Diesen Missstand will der Bundesrat nun ausräumen.
07.04.2026, 09:5107.04.2026, 10:12

Vergewaltigungsopfer, die vor der Tat betäubt worden sind, werden vom Schweizer Unfallversicherungsgesetz (UVG) nicht als solche anerkannt. Dies, weil sie nicht genug gelitten hätten oder sich nicht an die Vergewaltigung erinnern könnten, um Entschädigungen oder Unterstützung zu erhalten. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden.

Dies dank einer Interpellation der Waadtländer Nationalrätin Léonore Porchet. Die Begründung, warum die Opfer nicht als solche anerkannt werden, bezeichnet sie gegenüber RTS als «wirklich schockierend». Jedes Jahr komme es in der Schweiz zu Dutzenden Fällen, die zwar von der Polizei als Übergriffe anerkannt würden, jedoch nicht vom UVG gedeckt seien.

Bis zu 150 Fälle pro Jahr betroffen

Der Bundesrat schätzt die Zahl auf 40 bis 150 zusätzliche Fälle pro Jahr, die neu als sexueller Übergriff anerkannt würden. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen Opfer etwa mit K.-o.-Tropfen wie GHB betäubt werden.

Wird das Gesetz angepasst, werden alle gesundheitlichen Folgen des Übergriffs juristisch als Unfall anerkannt. Derzeit liegt die Vorlage beim Parlament. Die Vernehmlassung endet am 27. Juni.

Fall Pélicot gab den Anstoss

Aufgedeckt wurde der Missstand nach dem Bekanntwerden des Falls Pelicot in Frankreich. Gisèle Pelicot war knapp zehn Jahre lang von ihrem Mann betäubt und Unbekannten zur Vergewaltigung überlassen worden. 51 Männer standen deshalb im vergangenen Jahr vor Gericht, auch Pelicots heutiger Ex-Mann. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Wäre der Fall in der Schweiz passiert, wäre Gisèle Pelicot bezüglich Entschädigung leer ausgegangen. (vro)

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Guerzo
07.04.2026 10:10registriert Februar 2016
Wird auch Zeit!

Ich will mir nicht vorstellen, wie gross das Trauma sein muss, wenn man erfährt, dass man nicht nur Opfer von KO-Tropfen wurde, sondern auch noch vergewaltigt wurde.
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banda69
07.04.2026 11:19registriert Januar 2020
"...weil sie nicht genug gelitten hätten...".

Kann man erfahren wer diesen Passus erfunden und im Gesetz verankert hat?
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Gottfried Stutz
07.04.2026 10:56registriert November 2021
Grundsätzlich sollte schon Besitz und Handel mit K-O Tropfen scharfe Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Einsatz dieser entspricht einem Kidnapping.
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