Schweiz
Gesellschaft & Politik

«Love life»-Kampagne wird nicht gestoppt

1 / 13
Love Life Kampagne HIV
Bild: Bundesamt für Gesundheit
quelle: epa/epa / olivier hoslet
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Nach Protest von Kindern und Jugendlichen

«Love life»-Kampagne wird nicht gestoppt

Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die HIV-Präventionskampagne «Love life» vorerst nicht. Es erscheine fraglich, dass die Kampagne eine Gefährdung für Kinder und Jugendliche darstelle. 
09.10.2014, 12:0209.10.2014, 13:07
Mehr «Schweiz»

Der Entscheid ist eine Zwischenverfügung, das definitive Urteil folgt. Zunächst hat das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen, ob die Kampagne als vorsorgliche Massnahme bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens zu stoppen sei.

35 Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 17 Jahren, beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter, haben vom Bundesamt für Gesundheit gefordert, dass die Kampagne eingestellt wird. Die Behörde ist nicht auf das Begehren eingetreten, weshalb die Beschwerdeführer an das Bundesverwaltungsgericht gelangt sind.

Die Gruppe wird von der christlich orientierten Stiftung Zukunft Schweiz unterstützt. Sie begründet ihre Forderung damit, dass die im Rahmen der Kampagne verbreiteten bildlichen und filmischen Darstellungen sexueller Handlungen «in hohem Mass geeignet» seien, «die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden und zu beeinträchtigen».

An den Darstellungen bestehe «zudem ganz generell kein gewichtiges öffentliches Interesse, da die Präventionsbotschaft für das Publikum nicht erkennbar und diese damit nicht geeignet sei, die massgebenden Interessen des Gesundheitsschutzes zu fördern», erörtert das Bundesverwaltungsgericht die Argumente der Beschwerdeführer in seinem Urteil.

Wertung zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht teilt diese Auffassung nicht. Vielmehr findet es das Gericht fraglich, ob die sexuellen Darstellungen Kinder und Jugendliche gefährden oder beeinträchtigen können. Es stehe jedoch dem Betrachter zu, die Bilder «als anstössig oder geschmacklos zu werten».

Der Zweck der Bilder ist, gemäss Gericht, auch für Kinder und Jugendliche «durch die fürsorgepflichtigen Eltern nachvollziehbar erklärbar».

Das Bundesverwaltungsgericht muss nach diesem Entscheid über die vorsorglichen Massnahmen nun noch definitiv entscheiden. (Verfügung C-5250/2014 vom 06.10.2014) (pma/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Mutmasslicher Täter von Bülach gefasst – er wurde an der Grenze zu Deutschland angehalten

Ein 47-jähriger Afghane ist am Montagmorgen am Grenzübergang in Neuhausen SH angehalten und verhaftet worden. Er steht im Verdacht, am Sonntag in Bülach ZH seine 29-jährige Ehefrau getötet zu haben.

Zur Story