Schweiz
Gesellschaft & Politik

«Love life»-Kampagne wird nicht gestoppt

1 / 13
Love Life Kampagne HIV
Bild: Bundesamt für Gesundheit
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Nach Protest von Kindern und Jugendlichen

«Love life»-Kampagne wird nicht gestoppt

Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die HIV-Präventionskampagne «Love life» vorerst nicht. Es erscheine fraglich, dass die Kampagne eine Gefährdung für Kinder und Jugendliche darstelle. 
09.10.2014, 12:0209.10.2014, 13:07

Der Entscheid ist eine Zwischenverfügung, das definitive Urteil folgt. Zunächst hat das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen, ob die Kampagne als vorsorgliche Massnahme bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens zu stoppen sei.

35 Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 17 Jahren, beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter, haben vom Bundesamt für Gesundheit gefordert, dass die Kampagne eingestellt wird. Die Behörde ist nicht auf das Begehren eingetreten, weshalb die Beschwerdeführer an das Bundesverwaltungsgericht gelangt sind.

Die Gruppe wird von der christlich orientierten Stiftung Zukunft Schweiz unterstützt. Sie begründet ihre Forderung damit, dass die im Rahmen der Kampagne verbreiteten bildlichen und filmischen Darstellungen sexueller Handlungen «in hohem Mass geeignet» seien, «die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden und zu beeinträchtigen».

An den Darstellungen bestehe «zudem ganz generell kein gewichtiges öffentliches Interesse, da die Präventionsbotschaft für das Publikum nicht erkennbar und diese damit nicht geeignet sei, die massgebenden Interessen des Gesundheitsschutzes zu fördern», erörtert das Bundesverwaltungsgericht die Argumente der Beschwerdeführer in seinem Urteil.

Wertung zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht teilt diese Auffassung nicht. Vielmehr findet es das Gericht fraglich, ob die sexuellen Darstellungen Kinder und Jugendliche gefährden oder beeinträchtigen können. Es stehe jedoch dem Betrachter zu, die Bilder «als anstössig oder geschmacklos zu werten».

Der Zweck der Bilder ist, gemäss Gericht, auch für Kinder und Jugendliche «durch die fürsorgepflichtigen Eltern nachvollziehbar erklärbar».

Das Bundesverwaltungsgericht muss nach diesem Entscheid über die vorsorglichen Massnahmen nun noch definitiv entscheiden. (Verfügung C-5250/2014 vom 06.10.2014) (pma/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Das solltest du vor dem Jahreswechsel noch tun, damit du 2026 Geld sparst
Wer richtig plant, kann sparen. Gerade der Jahreswechsel ist aus finanzieller Hinsicht wichtig. Ein paar Tipps, wie das Portemonnaie schwerer bleibt.
Wer vor dem Jahreswechsel noch in die Pensionskasse oder die Säule 3a einzahlt, kann Steuern sparen. Wichtig ist, dass die Einzahlungen noch 2025 getätigt werden. Hast du also noch nicht den vollen Betrag eingezahlt, lohnt sich das. Das Geld muss aber am 31. Dezember auf dem Konto sein, deshalb solltest du vorher aktiv werden. Für die 3. Säule gilt 2025 ein Maximalbetrag von 7258 Franken für Angestellte mit Pensionskasse und 20 Prozent des Nettoeinkommens und höchstens 36'288 Franken für Selbständige ohne Pensionskasse.
Zur Story