Schweiz
Gesellschaft & Politik

SVP-Stiftung umgeht Transparenzgesetz mittels «Buebetrickli»

Rolf Doerig, Verwaltungsratspraesident Swiss Life, spricht an der Medienkonferenz ueber die Eroeffnung des
Rolf Dörig bei der Eröffnung des Circles am Flughafen Zürich (November 2020). Bild: KEYSTONE

Wie ein SVP-«Buebetrickli» das Transparenzgesetz umgeht und Grossspender anonymisiert

Das neue Transparenzgesetz soll eigentlich die Geldflüsse von Spendern zu Parteien offenlegen. Eine SVP-Stiftung zeigt nun, wie man die Gesetzgebung umgehen kann.
05.09.2023, 10:0505.09.2023, 10:05

Die Wahlkampffinanzierung in der Schweiz wird transparenter: Bis zum 7. September müssen alle Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten die Namen aller Spender bekannt geben, die mehr als 15'000 Franken in ihren Wahlkampf investieren.

Dass es aber durchaus Lücken in der neuen Gesetzgebung gibt, zeigt die Stiftung für bürgerliche Politik. Ihr Präsident ist Rolf Dörig, seit Dezember 2022 SVP-Mitglied. Zweck der Stiftung: «Finanzielle Unterstützung der SVP (...), der wissenschaftlichen Parteiarbeit (...) sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen».

Moderator Roman Kilchsberger spricht mit Walter Frey, Verwaltungsratspraesident ZSC Lions, Rolf Doerig, Verwaltungsratspraesident SwissLife und Peter Spuhler, links nach rechts, beim Wahlauftakt Anlas ...
Grosse Namen beim pompösen Wahlkampfauftakt der SVP: Moderator Roman Kilchsberger, Walter Frey (VR-Präsident der ZSC Lions), Rolf Dörig (VR-Präsident von Swiss Life) und Peter Spuhler (v.l.).Bild: keystone

Ein «Buebetrickli» verhindert Transparenz

Dörig, der auch Präsident des Versicherers Swiss Life ist, sagte jüngst in der SRF-Sendung «Rundschau», dass er nicht davon ausgehe, dass die Namen der Spender bekannt werden, die über die Stiftung für bürgerliche Politik den SVP-Wahlkampf unterstützen. O-Ton Dörig: «Das ist letztlich die individuelle Freiheit. Das ist die Privatsphäre, die jeder in diesem Land hat.»

Eigentlich widerspricht dies den neu geltenden Transparenzregeln in der Schweiz. Gegenüber dem «Tagesanzeiger» erklärt sich Dörig folgend:

«Die Stiftung für bürgerliche Politik nimmt keine zweckgebundenen Beiträge entgegen und führt keine Wahlkampagnen. Sie ist deshalb nicht verpflichtet, Spenden über 15’000 Franken offenzulegen.»

Das 50-seitige Merkblatt der Finanzkontrolle scheint Dörigs Aussage zu bestätigen. Darin heisst es, dass einzig Akteure von der Offenlegungspflicht betroffen seien, «die eine Kampagne für eine Wahl in die Bundesversammlung oder für eidgenössische Abstimmungen führen und dafür mehr als 50’000 Franken aufwenden.»

Wie viel Dörigs Stiftung der SVP für den Wahlkampf überweist, ist (noch) nicht bekannt. Dem «Tagesanzeiger» wollte er den Betrag nicht nennen. Die SVP werde die Spende aber fristgerecht im September publizieren.

Darf er das?

Schlussendlich kommt es auf die Motivation des Spenders an. Daniel Hasler von der Finanzkontrolle erklärt im «Tagesanzeiger»: «Entscheidend ist, ob der ursprüngliche Spender einen Betrag von über 15’000 Franken explizit für den nationalen Wahlkampf 2023 einbezahlt hat.» Nicht meldepflichtig sei die Spende hingegen, wenn die Spende generell einer Partei zukommt.

Nur: «Organisationen wie Stiftungen oder Spendenvereinigungen können wir nicht einfach kontrollieren, dafür fehlt die gesetzliche Grundlage», so Hasler. (saw)

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