Schweiz
Gesellschaft & Politik

Private Vorsorge soll künftig in Raten bezogen werden können

3. Säule soll künftig in Raten bezogen werden können

Wer über private Vorsorgegelder in der dritten Säule oder Freizügigkeitsleistungen verfügt, soll diese künftig in Raten beziehen können. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion angenommen.
12.09.2024, 02:50
Mehr «Schweiz»

Mit 130 zu 59 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die grosse Kammer für einen Vorstoss von Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Der Nationalrat beendet die Sommersession, am Freitag, 14. Juni 2024, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Der Nationalrat spricht sich für mehr Freiheiten beim Vorsorgebezug aus.Bild: keystone

Heute können privat angesparte Vorsorgegelder nur auf einmal bezogen werden. Es ist zwar möglich, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen, aber die Freizügigkeitsleistungen können nur eingeschränkt von der Pensionskasse aufgeteilt werden.

Für die Zukunft soll der Bundesrat gemäss Motionstext Massnahmen treffen, um wie bei der beruflichen Vorsorge einen Teilbezug zu ermöglichen. Dabei sollen eine maximale Anzahl Bezüge und ein minimaler Betrag pro Bezug vorgesehen werden.

Dies würde es erlauben, in einem einzigen Konto für die Vorsorge anzusparen und das Vermögen gestaffelt zu beziehen. «Dies würde die Gebühren, die Komplexität und die Bürokratie reduzieren, welche die Führung mehrerer Konti mit sich bringen», begründet Silberschmidt seinen Vorstoss. Der Teilbezug solle auch beim Gang in die Selbstständigkeit ermöglicht werden.

Der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden, wie Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte. Um negative steuerliche Auswirkungen einzuschränken, müsse jedoch klar festgelegt werden, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen ein solcher Teilbezug durch die versicherten Personen erfolgen könne.

Bekämpft wurde die Motion von der Ratslinken. Barbara Gysi (SP/SG) gab zu bedenken, dass die dritte Säule nicht noch weiter ausgebaut werden dürfe. Viele Menschen könnten sich eine private Vorsorge gar nicht leisten. Zudem gehe der Vorstoss auf die Kosten des Bundeshaushalts. «Die Staatskasse hat das Nachsehen.» (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
87 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Radio Eriwan
12.09.2024 07:13registriert Dezember 2022
SP will, dass freiwillige, selbstverantwortliche Altersvorsorge nicht ausgebaut wird.
Wow.

Die SP ist dagegen, dass Menschen verantwortungsvoll und selbständig sind.

Soviel Ehrlichkeit, dass sie die Menschen staatsabhängig machen und damit der Gesellschaft schaden wollen, ist bemerkenswert.
9236
Melden
Zum Kommentar
avatar
Katerchen
12.09.2024 08:04registriert März 2023
Die Säule 3a ist für den Mittelstand ein wichtiges Gefäss um Geld für die Pension zu sparen.
Gerade für Menschen die Mühe haben gespartes Geld nicht gleich auszugeben.
Hier können sie schon in jungen Jahren flexibel 200 oder 300 Franken im Monat einzahlen und den Zinseszins für sich nutzen.
Ich begrüsse jede Verbesserung der Säule 3a.
525
Melden
Zum Kommentar
avatar
Katerchen
12.09.2024 08:09registriert März 2023
Das Geld das hier bei den Steuern gespart wird kommt Menschen zugut die selbstverqnteortlich fürs Alter vorsorgen.
Ich kenne viele Menschen die bewusst verzichten um Geld in die Säule 3a einzahlen zu können.
283
Melden
Zum Kommentar
87
Geplante Änderungen im Mietrecht – das Wichtigste in vier Punkten

Am 24. November entscheiden die Stimmberechtigten in der Schweiz über zwei Änderungen im Mietrecht, die mit dem Referendum bekämpft werden. Die Änderungen im Obligationenrecht betreffen die Untervermietung von Wohnungen und Kündigungen bei Eigenbedarf. Nachfolgend das Wichtigste zu den beiden Vorlagen.

Zur Story