Noch müssen vermögende Schweizerinnen und Schweizer die Koffer nicht packen. Das geht aus der Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation zur Erbschaftssteuer-Initiative der Juso hervor. Diese will Erbschaften über 50 Millionen Franken zu 50 Prozent besteuern – und zwar rückwirkend ab dem Abstimmungsdatum.
Betroffen wären auch viele Unternehmerfamilien, deren Vermögen jeweils in der Firma steckt. Daher haben Firmenchefs von Peter Spuhler bis Magdalena Martullo-Blocher angekündigt, bereits vor der Abstimmung Auswanderungspläne zu prüfen.
Von der Landesregierung gibt es nun Signale, dass die Umzugsunternehmen nicht schon jetzt bestellt werden müssen. Auf eine Interpellation von Daniela Schneeberger (FDP/BL) antwortet der Bundesrat etwas verklausuliert, dass diese Rückwirkung praktisch nicht umsetzbar ist. Und zwar, weil es rechtlich schwierig ist. Die Umsetzung der Initiative müsse «in jedem Fall völkerrechts- und verfassungskonform erfolgen».
Das bedeutet, dass «eine Einschränkung oder gar ein Verbot eines Wegzugs – beispielsweise mittels Passentzugs oder Kapitalverkehrskontrollen – ausgeschlossen» seien. Der Bund könnte also all den vermögenden Auswandernden nach einer Annahme der Juso-Initiative die Ausreise gar nicht verweigern.
Auch einer Wegzugssteuer, also eine Steuer, die bei einer Auswanderung einer vermögenden Person anfällt, stehe der Bundesrat «ablehnend gegenüber». Das darum, da «der Wegzug einer Person ins Ausland nicht ohne weiteres als Steuervermeidung qualifiziert und mit Steuerfolgen sanktioniert werden» dürfe. Sprich: Ein Generalverdacht bei einem Landeswechsel ist unzulässig – daher wäre es auch sehr schwierig, hier eine Steuer zu verhängen, die beim Grenzübertritt fällig würde.
Grundsätzlich möglich, so der Bundesrat in seiner Antwort, wäre ein nachwirkendes Besteuerungsrecht. Das würde etwa fällig werden, «wenn eine Person nach dem Wegzug ins Ausland zeitnah eine Schenkung tätigt.» Nur: Ob das durchsetzbar wäre, ist höchstfraglich. «Die Schweiz kann eine Erbschaftssteuerforderung im Ausland derzeit nicht direkt durchsetzen, da sie mit keinem Staat die Vollstreckungshilfe für Erbschaftssteuerforderungen vereinbart hat», schreibt die Regierung.
Die konkreten Ausführungsbestimmungen, also wie genau die Initiative umgesetzt werden würde, seien aber noch nicht definiert, relativiert der Bundesrat. Es sei für ihn aber bereits jetzt offen, «inwieweit die Ausführungsbestimmungen das Ziel der Initiative erreichen könnten, Steuervermeidungen mittels Wohnsitzverlegungen zu verhindern.» Das, weil auch immer der Grundsatz der Verhältnismässigkeit erfüllt sein müsse.
Daher schlussfolgert der Bundesrat in seiner Antwort, dass «die verlangte rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen staatspolitisch höchst problematisch ist.» Spätestens im Februar 2025 werde sich die Regierung «eingehend zur Auslegung der Volksinitiative und zu ihrer möglichen Umsetzung im Falle einer Annahme äussern.» Dass sie zur Ablehnung empfohlen wird, hat der Bundesrat schon länger kommuniziert. Ein Termin für die Abstimmung steht allerdings noch nicht fest – sie dürfte frühstens Ende 2025 stattfinden.
(ear/bzbasel.ch)