Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht (EGMR) hat sich am Mittwoch mit dem Fall der in der Schweiz beschlagnahmten irakischen Geldern befasst. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Die Schweiz war im November 2013 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Beschlagnahmung verurteilt worden. Das Gericht hatte die Beschwerde eines Irakers und einer Gesellschaft gutgeheissen.
Die Richter in Strassburg kamen in ihrem Urteil zum Schluss, dass die Schweiz das Recht auf eine wirksame gerichtliche Prüfung verletzt und damit gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen habe.
Die Schweiz hatte Gelder des Irakers und der Gesellschaft eingefroren, ohne die Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung dieser Massnahme zuzulassen.
Die Schweiz zog den Fall an die Grosse Kammer des EGMR weiter. Das Bundesgericht wies in seinen diesbezüglichen Urteilen darauf hin, dass ihm die Hände gebunden seien. Die Liste des Sanktionen-Komitees sei verbindlich. Für eine Prüfung durch die Schweiz bestehe kein Platz.
Der betroffene Iraker lebt heute in Jordanien. Er war der Finanzchef des Irakischen Geheimdienstes zur Zeit von Saddam Hussein gewesen.
Im Rahmen dieses Falles seien in der Schweiz rund 200 Millionen Franken blockiert worden, sagte der Mediensprecher des Bundesamtes für Justiz, Folco Galli, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Grundlage dafür bildet eine Resolution des UNO-Sicherheitsrates, die nach dem Einmarsch irakischer Truppen in Kuwait 1990 verabschiedet wurde. (sda)