Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 30. November 2025 zur Abstimmung zu bringen:
Der Entscheid des Bundesrates stand unter dem Vorbehalt, dass die beiden Volksinitiativen (Vorlagen 1 und 2) innert der 10-tägigen Frist nach der Schlussabstimmung des Parlaments nicht zurückgezogen werden. Nachdem diese Frist unbenutzt verstrichen ist, gelangen sie definitiv zur Abstimmung.
Die Vorlage 3 kommt hingegen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 10. Juli 2025 ab. (dab)