In den vergangenen Wochen gerieten die beiden Zürcher Nationalräte Roger Köppel (SVP) und Fabian Molina (SP) in die Kritik. Köppel wird vorgeworfen, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben, Molina nahm an einer unbewilligten Demonstration teil. Dies hat für die beiden Politiker nun Konsequenzen.
Wie der «SonntagsBlick» berichtet, müssen sowohl Köppel als auch Molina nach der Sondersession des Nationalrats bei der Immunitätskommission antraben. Diese entscheidet darüber, ob die beiden ihre parlamentarische Immunität verlieren. Sollte dies der Fall sein, könnten Köppel und Molina strafrechtlich verfolgt werden.
Köppel wird vorgeworfen, auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» Informationen aus vertraulichen Kommissionsunterlagen öffentlich gemacht zu haben. Die Bundesanwaltschaft soll gemäss dem «SonntagsBlick» nun mitgeteilt haben, es bestehe ein «hinreichender Tatverdacht» gegen den Zürcher. Gleichzeitig betonte sie, es gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung. Köppel hatte im Anschluss an die Vorwürfe gesagt, er verzichte freiwillig auf seine Immunität. Dies ist allerdings ohne Einwilligung der Kommission nicht möglich.
Fabian Molina nahm im Februar an einer Gegendemonstration gegen Rechtsextreme teil. Diese war unbewilligt. Aus diesem Grund geht die Zürcher Staatsanwaltschaft nun auch gegen den 31-jährigen SP-Politiker vor. (dab)