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Ja zum Eigenmietwert: Warum er erst 2028 abgeschafft wird

eigenmietwert weggis
Am Sonntag hat das Volk den Eigenmietwert mit einem klaren Ja angenommen. (Symbolbild)Bild: keystone

Warum es jetzt so lange dauert, bis der Eigenmietwert wirklich abgeschafft wird

29.09.2025, 10:4029.09.2025, 15:18

Der Eigenmietwert wurde am Sonntag von der Schweizer Stimmbevölkerung deutlich abgeschafft. Doch Hauseigentümer müssen sich noch etwas gedulden, denn die definitive Abschaffung soll erst 2028 folgen.

Laut Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter dürfte die Reform frühestens 2028 in Kraft treten. Ein genaues Datum dafür ist bisher nicht bekannt.

Bundespraesidentin Karin Keller-Sutter spricht an einer Medienkonferenz zu den Abstimmungsergebnissen, am Sonntag, 28. September 2025, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter sprach am Abstimmungssonntag vor den Medien.Bild: keystone

Das Eidgenössische Finanzdepartement werde nun die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) konsultieren und danach entscheiden. So erhielten auch die Kantone genügend Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten.

Potenzielle Abgabe auf Zweitwohnungen

Ein Grund für die Verzögerung sei auch die Situation bei den Zweitwohnungen. Die Abschaffung des Eigenmietwerts betrifft nicht nur Erstliegenschaften, sondern auch Ferienhäuser, wodurch vor allem Tourismus-Kantone betroffen sind.

Damit betroffene Kantone erwartete Mindereinnahmen wieder ausgleichen können, sind neue Abgaben auf Zweitwohnungen möglich. Grundlagen für eine solche Abgabe müssen jedoch erst geprüft und erarbeitet werden.

Einer der betroffenen Tourismus-Kantone ist der Kanton Graubünden. So will der Kanton nun eine Auslegeordnung machen, um zu schauen, mit welchen potenziellen Massnahmen man den Verlust wieder ausgleichen könne.

Dabei geht es in Graubünden auf kantonaler Ebene um rund 50 Millionen Franken und auf Gemeindeebene um knapp 40 Millionen. Ein Grossteil davon stammt aus Zweitwohnungen.

Ebenfalls ein Grund für die Verzögerung der definitiven Einführung des Eigenmietwerts ist, dass Hauseigentümer bereits geplante Renovationen noch durchführen. Und dies unter dem heute noch geltenden System.

Denn mit dem Inkrafttreten der Reform werden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für solche Renovationen eingeschränkt. Deswegen ist denkbar, dass es nun noch einen Schub an Renovationen geben wird, da Hauseigentümer den letzten Moment noch nutzen wollen. (nib)

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