Schweiz
Digital

Ja zur E-ID: Das musst du über die digitale Identitätskarte wissen

Eine sehbehinderte Person haelt ein Smartphone in den Haenden, auf dem die SWIYU-App der Eidgenossenschaft verwendet wird. Der Bildschirm zeigt die Webseite beta.ecollecting.ch, bei einer Demonstratio ...
Die E-ID kann auch für Unterschriftensammlungen oder als Altersnachweis verwendet werden.Bild: keystone

So geht es mit der E-ID weiter – und ab wann du sie benutzen kannst

Der Entscheid war knapp, doch die E-ID hat grünes Licht bekommen. Wann sie kommt und wo sie genutzt werden kann.
29.09.2025, 10:2329.09.2025, 16:49

Hauchdünn stimmte das Schweizer Stimmvolk am Sonntag für das E-ID-Gesetz. Damit kann die digitale Identitätskarte umgesetzt werden. So geht es jetzt weiter.

Zeitplan

Schon vor der Abstimmung hatte der Bund bekannt gegeben, die E-ID im Falle einer Annahme des Volkes bereits 2026 einführen zu wollen. Das dürfte allerdings frühestens im Sommer passieren.

Hier kannst du die E-ID verwenden

Die digitale Identitätskarte soll den Alltag vereinfachen. So kann man mit ihr künftig etwa ein Bankkonto eröffnen oder ein Mobilfunk-Abo abschliessen. Auch den Fahrausweis kannst du künftig auf dem Handy abrufen – seit 2024 läuft dafür ein Pilotprojekt.

Im «Ausgang» kann die E-ID die Alterskontrolle erleichtern, indem du vor dem Club einen QR-Code vorweist. In Onlineshops kannst du mit der E-ID zudem Alkohol bestellen.

Weiter können Unterschriftensammlungen dank der E-ID bald auch digital stattfinden. Ausserdem werden dir Behördengänge erspart, weil du damit beispielsweise einen Strafregisterauszug bestellen oder ein Unternehmen gründen kannst.

So funktioniert die E-ID

Die elektronische Identitätskarte soll über eine App namens «Swiyu» abrufbar sein. Dort soll die E-ID kostenlos bestellt werden können. Auch andere Ausweise und Mitgliedschaften sollen in der App abrufbar sein, etwa das elektronische Patientendossier oder Berufsdiplome. Swiyu wird auch als Wallet-App bezeichnet.

Um die E-ID zu erhalten, muss der bisherige Ausweis gescannt werden. Ausserdem benötigt man ein Selfie. Das Bundesamt für Polizei prüft dann die Angaben.

Beantragen kann eine E-ID jeder Mensch in der Schweiz mit einer Identitätskarte (ID), einem Reisepass oder einem in der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis.

Selbstverständlich können auch Auslandsschweizer die E-ID bestellen, so wie dies schon bei einem neuen Pass oder einer neuen ID übers Internet möglich ist.

Sicherheit

Bis zur Einführung stellt der Bund eine sichere App und die erforderliche «Vertrauensinfrastruktur» bereit.

Die persönlichen Daten werden verschlüsselt auf dem Smartphone gespeichert. Bei einem Verlust des Geräts muss eine neue E-ID beantragt werden.

Organisationen, die E-ID-Daten abfragen möchten, sind gesetzlich verpflichtet, nur jene Informationen abzufragen, die im konkreten Fall benötigt werden.

Rückschlüsse auf die Person und ihr Verhalten sollen dank Datensparsamkeit nicht möglich sein. Gleichzeitig soll die App Nutzerinnen und Nutzern auch aufzeigen, wie vertrauenswürdig Unternehmen sind.

Wer welche Daten abrufen kann, bleibt den Nutzerinnen und Nutzern überlassen. Sie behalten gemäss Bund die volle Kontrolle über die eigenen E-ID-Daten.

Aber: Wenn eine Firma anfragt, ob sie Vorname, Nachname und Geburtstag abfragen darf, kann man nur zustimmen oder die Abfrage verweigern. Es ist also nicht möglich, nur den Namen anzugeben, aber das Geburtsdatum gegenüber der Firma «geheim» zu halten.

Es sei technisch (noch) nicht möglich, dass einzelne Datenfelder ausgewählt werden können, erklärten die Verantwortlichen an einer Orientierung im Juni.

Für welche Geräte gibt es die Swiyu-App?

Für iPhones von Apple und für Android-Smartphones verschiedener Hersteller, die auf dem von Google entwickelten mobilen Betriebssystem basieren.

«Um den Download der App ohne Nutzung des Play Stores zu ermöglichen, wird die Swiyu-Wallet für Android-Nutzerinnen und Nutzer zusätzlich zum Google Play Store auch als APK auf einem alternativen Distributionskanal bereitgestellt.»
quelle: eid.admin.ch

(red)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Entscheidung im Abstimmungskrimi: E-ID-Gesetz wird mit 50,4 Prozent angenommen 🗳️
1 / 3
Entscheidung im Abstimmungskrimi: E-ID-Gesetz wird mit 50,4 Prozent angenommen 🗳️
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Wir erklären dir das Gesetz zur E-ID – in 90 Sekunden
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
165 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Der Nette ganz arg
29.09.2025 11:01registriert August 2024
Ich bin so was von erleichtert, dass die Vorlage angenommen wurde. Wie lange wollen die Schweizer eigentlich noch überall hinterherhinken, wenn es um die Digitalisierung geht? Dasselbe Theater beim elektronischen Patientendossier! Das wird uns allen noch mal zum Verhängnis. Es ist zum Haare raufen.
20646
Melden
Zum Kommentar
avatar
you-had-one-job
29.09.2025 10:35registriert August 2024
Swiyu - da waren aber grandiose Marketingstrategen am Werk. //IroneOff
5813
Melden
Zum Kommentar
avatar
Nötzli
29.09.2025 11:47registriert September 2018
Was genau macht jetzt der pubertierende Kindskopf Fiechter mit seiner Drohung eines Stimmrechtsrekurses. Macht er den und wenn ja was kostet dies uns Steuerzahler und gibt es dadurch Verzögerungen bei der Einführung? Hat eine Verzögerung bei der Einführung auch Kosten für die Steuerzahler zur folge? Hat sich dieser Typ solche Fragen auch schon gestellt, wohl kaum, da er ja auch demokratische Prozesse und Entscheidungen nicht akzeptiert.
287
Melden
Zum Kommentar
165
Deutschschweizer grosszügiger als Romands und Tessiner – so gibt die Schweiz Trinkgeld
Mehr als die Hälfte der Schweizer Gastrobetriebe teilt das Trinkgeld zwischen Service- und Küchenpersonal nach einem bestimmten Satz auf. Über 60 Prozent der Gäste geben in einem bedienten Restaurant meistens oder immer Trinkgeld.
Zur Story