So geht es mit der E-ID weiter – und ab wann du sie benutzen kannst
Hauchdünn stimmte das Schweizer Stimmvolk am Sonntag für das E-ID-Gesetz. Damit kann die digitale Identitätskarte umgesetzt werden. So geht es jetzt weiter.
Zeitplan
Schon vor der Abstimmung hatte der Bund bekannt gegeben, die E-ID im Falle einer Annahme des Volkes bereits 2026 einführen zu wollen. Das dürfte allerdings frühestens im Sommer passieren.
Hier kannst du die E-ID verwenden
Die digitale Identitätskarte soll den Alltag vereinfachen. So kann man mit ihr künftig etwa ein Bankkonto eröffnen oder ein Mobilfunk-Abo abschliessen. Auch den Fahrausweis kannst du künftig auf dem Handy abrufen – seit 2024 läuft dafür ein Pilotprojekt.
Im «Ausgang» kann die E-ID die Alterskontrolle erleichtern, indem du vor dem Club einen QR-Code vorweist. In Onlineshops kannst du mit der E-ID zudem Alkohol bestellen.
Weiter können Unterschriftensammlungen dank der E-ID bald auch digital stattfinden. Ausserdem werden dir Behördengänge erspart, weil du damit beispielsweise einen Strafregisterauszug bestellen oder ein Unternehmen gründen kannst.
So funktioniert die E-ID
Die elektronische Identitätskarte soll über eine App namens «Swiyu» abrufbar sein. Dort soll die E-ID kostenlos bestellt werden können. Auch andere Ausweise und Mitgliedschaften sollen in der App abrufbar sein, etwa das elektronische Patientendossier oder Berufsdiplome. Swiyu wird auch als Wallet-App bezeichnet.
Um die E-ID zu erhalten, muss der bisherige Ausweis gescannt werden. Ausserdem benötigt man ein Selfie. Das Bundesamt für Polizei prüft dann die Angaben.
Beantragen kann eine E-ID jeder Mensch in der Schweiz mit einer Identitätskarte (ID), einem Reisepass oder einem in der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis.
Selbstverständlich können auch Auslandsschweizer die E-ID bestellen, so wie dies schon bei einem neuen Pass oder einer neuen ID übers Internet möglich ist.
Sicherheit
Bis zur Einführung stellt der Bund eine sichere App und die erforderliche «Vertrauensinfrastruktur» bereit.
Die persönlichen Daten werden verschlüsselt auf dem Smartphone gespeichert. Bei einem Verlust des Geräts muss eine neue E-ID beantragt werden.
Organisationen, die E-ID-Daten abfragen möchten, sind gesetzlich verpflichtet, nur jene Informationen abzufragen, die im konkreten Fall benötigt werden.
Rückschlüsse auf die Person und ihr Verhalten sollen dank Datensparsamkeit nicht möglich sein. Gleichzeitig soll die App Nutzerinnen und Nutzern auch aufzeigen, wie vertrauenswürdig Unternehmen sind.
Wer welche Daten abrufen kann, bleibt den Nutzerinnen und Nutzern überlassen. Sie behalten gemäss Bund die volle Kontrolle über die eigenen E-ID-Daten.
Aber: Wenn eine Firma anfragt, ob sie Vorname, Nachname und Geburtstag abfragen darf, kann man nur zustimmen oder die Abfrage verweigern. Es ist also nicht möglich, nur den Namen anzugeben, aber das Geburtsdatum gegenüber der Firma «geheim» zu halten.
Es sei technisch (noch) nicht möglich, dass einzelne Datenfelder ausgewählt werden können, erklärten die Verantwortlichen an einer Orientierung im Juni.
Für welche Geräte gibt es die Swiyu-App?
Für iPhones von Apple und für Android-Smartphones verschiedener Hersteller, die auf dem von Google entwickelten mobilen Betriebssystem basieren.
(red)