Nachdem die Berner Staatsanwaltschaft ein Gesuch zur Aufhebung seiner Immunität eingereicht hat, meldet sich der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner zu Wort. Im Zentrum steht ein islamkritischer Tweet, der in Zusammenhang mit Messerattacken in Deutschland steht.
08.11.2024, 04:5408.11.2024, 04:54
Die Berner Staatsanwaltschaft fordert die Aufhebung der Immunität des SVP-Nationalrats Andreas Glarner. Der Grund: Ein islamkritischer Tweet, den Glarner nach den Messerattacken in Mannheim und Solingen veröffentlicht hatte.

Andreas Glarner äussert sich zur Klage gegen ihn.Bild: keystone
Eine Person hatte Glarner deshalb anonym angezeigt. Darauf hat die Berner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. In diesem Fall könnte die Immunitätskommission des Nationalrats entscheiden, ob Glarner strafrechtlich verfolgt werden kann.
«Angriff auf die Meinungsfreiheit»
Nun äusserte sich Glarner erstmals öffentlich zu dem möglichen Verfahren. Er sieht sich als Opfer eines Angriffs auf die Meinungsfreiheit, wie er gegenüber Tele M1 sagte:
«Dass man einfach immer versucht, einen mundtot zu machen. Dass man die Redefreiheit in diesem Land so versucht einzuschränken. Ich glaube, die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter, die wir haben. Wenn wir anfangen, diese so zu limitieren, dann traut sich bald niemand mehr, etwas zu sagen.»
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Glarner möglicherweise nicht als Parlamentarier, sondern als Privatperson gehandelt habe. Dies könnte die Aufhebung seiner Immunität rechtfertigen. Ein Rechtsexperte erklärt:
«Wenn die Äusserung als Privatperson begangen wurde, dann gilt keine Immunität und das Verfahren kann weitergeführt werden.»
Staatsanwaltschaft: Glarner hat als Privatperson gehandelt
Glarner bezeichnete das Verfahren als überzogen: «Es ist vermutlich ein unterbeschäftigter Staatsanwalt, der eine anonyme Anzeige entgegennimmt für einen völlig harmlosen Tweet.»
Die Immunitätskommission will sich in den nächsten zehn Tagen äussern.
(argoviatoday.ch)
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Nach einer Reise in die Sowjetunion im September 1953 geriet die Baselbieter Dichterin Helene Bossert in den Ruf, eine Kommunistin zu sein. Aufgrund der antikommunistischen Stimmung in der Schweiz der 1950er-Jahre sollte dieser Verdacht ihr Leben beinahe zerstören.
Am 28. November 1953 sassen zwei Baselbieter Kantonspolizisten einen Nachmittag lang im Auto vor einem kleinen Haus in Sissach (BL) und überwachten es diskret. In dem Gebäude lebten die Mundartdichterin Helene Bossert (1907–1999), ihr Mann Ulrich Fausch, ein aktiver Gewerkschafter, und ihr achtjähriger Sohn Johann Ulrich, genannt Hansueli. Im Auftrag der Schweizerischen Bundesanwaltschaft sollten die beiden Polizisten abklären, ob Helene Bossert ihr Haus verlassen würde, um nach Bern an einen Empfang der Sowjetischen Botschaft zu fahren. Der Bericht hält jedoch fest, dass das Ehepaar den ganzen Nachmittag hindurch nur Haus- und Gartenarbeit verrichtete.
Das war sein Argument, um einen Auftritt, der gar nicht im Format eines Staatsmannes war, zu rechtfertigen.
Also, meine Herren von der svp:
A- sind Sie Privatpersonen, sind Sie normale Bürger wie wir...
oder
B- sind Sie würdige (aber dann mit Würde!) politische Vertreter?