Die Berner Staatsanwaltschaft fordert die Aufhebung der Immunität des SVP-Nationalrats Andreas Glarner. Der Grund: Ein islamkritischer Tweet, den Glarner nach den Messerattacken in Mannheim und Solingen veröffentlicht hatte.
Eine Person hatte Glarner deshalb anonym angezeigt. Darauf hat die Berner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. In diesem Fall könnte die Immunitätskommission des Nationalrats entscheiden, ob Glarner strafrechtlich verfolgt werden kann.
Nun äusserte sich Glarner erstmals öffentlich zu dem möglichen Verfahren. Er sieht sich als Opfer eines Angriffs auf die Meinungsfreiheit, wie er gegenüber Tele M1 sagte:
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Glarner möglicherweise nicht als Parlamentarier, sondern als Privatperson gehandelt habe. Dies könnte die Aufhebung seiner Immunität rechtfertigen. Ein Rechtsexperte erklärt:
Sollten wir nicht langsam einer Religion Einhalt gebieten, deren Angehörige ihren Forderungen nach Kopftuch, Sonderrechten, Kalifaten, Minaretten, Gebetsrufern, Scharia-Gerichten usw. durch Sprengstoffanschläge, Angriffe auf Weihnachtsmärkte und Messerattacken auf unbescholtene…
— Andreas Glarner (@andreas_glarner) June 2, 2024
Glarner bezeichnete das Verfahren als überzogen: «Es ist vermutlich ein unterbeschäftigter Staatsanwalt, der eine anonyme Anzeige entgegennimmt für einen völlig harmlosen Tweet.»
Die Immunitätskommission will sich in den nächsten zehn Tagen äussern.
(argoviatoday.ch)
Das war sein Argument, um einen Auftritt, der gar nicht im Format eines Staatsmannes war, zu rechtfertigen.
Also, meine Herren von der svp:
A- sind Sie Privatpersonen, sind Sie normale Bürger wie wir...
oder
B- sind Sie würdige (aber dann mit Würde!) politische Vertreter?