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Italien verschärft Strafen für Müllentsorgung aus dem Auto

Neues Gesetz in Italien: Wenn du Müll aus dem Auto wirfst, wird es richtig teuer

11.08.2025, 10:2211.08.2025, 13:43
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Wer in Italien Abfall aus einem Auto wirft, muss mit saftigen Strafen rechnen. Bussgelder von bis zu 18'000 Euro sind vorgesehen – in Naturschutzgebieten droht in einigen Fällen sogar eine Haftstrafe.

Auto Müll Car Littering Umweltverschmutzung
Das Werfen von Müll aus dem Auto kann in Italien richtig teuer werden.Bild: Shutterstock

Das sieht eine Neuregelung vor, die diese Woche in Kraft tritt. Haftstrafe, Führerscheinentzug von bis zu sechs Monaten und Fahrzeugbeschlagnahmung drohen bei Verstössen.

Ein Foto des Kennzeichens reicht aus, um die Datenbank der Zulassungsstelle abzufragen und den Eigentümer zu ermitteln. Die Strafe wird, im Gegensatz zur Vergangenheit, auch ohne Anhalten des Fahrzeugs verhängt.

Wenn man ein Taschentuch oder eine Zigarettenkippe auf der Strasse entsorgt, beträgt die Strafe bis zu 1188 Euro. Wer eine Getränkedose, eine Glasflasche, oder einen Müllsack aus dem Autofenster wirft, der wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. In diesem Fall ist mit einer Geldstrafe von 1500 bis 18'000 Euro zu rechnen.

Haftstrafen bei Verstössen in Schutzgebieten

Wenn Müll in der Nähe von Flüssen, in Naturschutzgebieten oder bereits verschmutzten Zonen entsorgt wird und dies eine konkrete Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellt, ist eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren vorgesehen. In schwereren Fällen reicht die Strafe bis zu sieben Jahren.

Wird das Wegwerfen oder illegale Entsorgen mit einem Fahrzeug eines privaten Unternehmens durchgeführt, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Diese Massnahme betrifft auch diejenigen, die Autos oder Lieferwagen nutzen, um Abfälle auf Feldern, in verlassenen Industriegebieten oder in Naturschutzgebieten zu entsorgen.

Bei gefährlichen Abfällen reicht die Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren, die sich im verschärften Fall von eineinhalb bis zu sechs Jahren erstrecken kann. Wird der Gesetzesverstoss mit einem Firmenfahrzeug von einem Angestellten begangen, haftet der Inhaber wegen unterlassener Aufsicht mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren und sechs Monaten. (dab/sda/apa)

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Ahura
11.08.2025 11:23registriert Februar 2024
Sollte hier ebenfalls eingeführt werden, einschliesslich Zigarettenstummel.
Allerdings nicht „bis zu 1188 Euro“, sondern ab mindestens CHF 1500 oder ab 10 % des Fahrzeugneupreises, je nachdem, welcher Wert höher ist.
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rumpelpilzli
11.08.2025 11:54registriert November 2015
Gute Regel. Bitte auch so durchsetzen. Gerne auch in der Schweiz so einführen
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Chalbsbratwurst
11.08.2025 11:47registriert Juli 2020
Gut so! Bitte nachmachen!
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