Iris Ritzmann, die ehemalige Mitarbeiterin des medizinhistorischen Institutes der Uni Zürich, ist am Freitag vom Zürcher Bezirksgericht freigesprochen worden. Sie war wegen Amtsgeheimnisverletzung angeklagt, weil sie den Medien vertrauliche Berichte über die Arbeit des damaligen Museums-Kurators Christoph Mörgeli zugespielt haben soll.
Das Urteil überrascht nicht: Beim Prozess am vergangenen Freitag wurde zunächst darüber entschieden, ob die Beweise, die die Staatsanwaltschaft gegen Ritzmann ins Feld geführt hatte, überhaupt zulässig sind. Nein, urteilte das Gericht – weil die Staatsanwaltschaft die Mail- und Telefondaten der ehemaligen Professorin ohne Gerichtsbeschluss beschlagnahmt und damit die Strafprozessordnung verletzt hatte.
Damit löste sich die Anklage in Luft auf. Etwas anderes als die Strafanträge zu stellen, blieb dem Staatsanwalt Andrej Gnehm vergangenen Freitag dann auch nicht mehr übrig. Anders Ritzmanns Verteidiger Adrian Klemm: Er kritisierte das Vorgehen der Universitätsleitung und der Staatsanwaltschaft scharf. Weder habe seine Mandantin die Berichte, die die Affäre Mörgeli ins Rollen gebracht hatten, dem «Tages-Anzeiger» zugespielt, noch habe es sich bei diesen um ein Amtsgeheimnis gehandelt.
Ritzmanns – in eigenen Worten – «Albtraum», der vor zwei Jahren begonnen hatte, dürfte dennoch noch nicht zu Ende sein: Staatsanwalt Gnehm hatte bereits vergangenen Freitag angekündigt, das Urteil ans Obergericht weiterzuziehen. (whr/dwi/sda)